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Faymann strikt gegen Investorenschutzklauseln in Freihandelsabkommen

Archivmeldung vom 05.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Werner Faymann Bild: SPÖ Presse und Kommunikation, on Flickr CC BY-SA 2.0
Werner Faymann Bild: SPÖ Presse und Kommunikation, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ist schlicht gegen die geplanten Freihandelsabkommen Ceta und TTIP. Die geplanten Sonderrechte für Konzerne halte er für gefährlich, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Öffentliche Gerichte und der Rechtsstaat würden durch private Schiedsgerichte ausgehebelt. Den bereits fertig ausgehandelten Vertrag mit Kanada stellte er in Frage.

Mit dem von der EU vorgelegten Ergebnis sei er nicht zufrieden, sagte er weiter, Österreich wolle ein Abkommen ohne Sonderrechte für Konzerne. Auch zwischen Kanada und Australien gebe es ein Abkommen, das ohne auskomme.

Mit seiner ablehnenden Haltung geht Faymann auf Konfrontationskurs. Nicht alle EU-Staaten teilen seine Skepsis gegen die Schutzklauseln für Investoren. Auch die EU-Kommission will grundsätzlich daran festhalten, obwohl die privaten Schiedsgerichte zu den meist diskutierten Punkten der geplanten Freihandelsabkommen zählen. Die Regeln gelten als intransparent und unfair, etwa weil sie ausländischen Firmen einen Klageweg eröffnen, der inländischen verwehrt bleibt.

Faymann fordert von der EU-Kommission außerdem ein klares Mitspracherecht für die nationalen Parlamente. Er habe zwar die Handelskommission damit beauftragt, Verhandlungen mit Kanada und den USA aufzunehmen. "Wir haben aber kein Verhandlungsmandat ohne Wenn und Aber erteilt, sondern ein Mandat, uns ein Ergebnis vorzulegen. Mehr haben wir nicht zugestimmt. Wir kaufen keine Katze im Sack." Aufgabe der nationalen Parlamente sei es nun, den fertigen Vertrag mit Kanada zu prüfen und die Öffentlichkeit über Vor- und Nachteile zu informieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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