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EU-Wahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgabe

Archivmeldung vom 26.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Von Foto: Bernd Schwabe in Hannover - Foto: Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28873885

Wegen fehlender Kontrollen können EU-Bürger mit einer doppelten europäischen Staatsangehörigkeit immer noch an den Behörden und an den Vorschriften vorbei mehr als einmal ihre Stimme abgeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

785.000 Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines weiteren EU-Mitgliedlandes besitzen, leben in Deutschland, wie die Bundesregierung auf Berufung des Mikroszensus' schreibt. Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl durch einen prominenten Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige Konsequenz einen Hinweis "auf das Verbot der Doppelwahl auf dem Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenachrichtigung", räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein.

Die Regierung kann demnach weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen nicht ermitteln. Auch eine Einbeziehung in den europäischen Informationsaustausch sei nicht möglich, heißt es. "Die Bundesregierung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die EU-Wahl vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskreditiert die Wahl", sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Er betonte, durch einen Wahlausweis könne eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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