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Fall Trayvon: Staatsanwaltschaft will Todesschützen anklagen

Archivmeldung vom 12.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexander Hauk / pixelio.de
Bild: Alexander Hauk / pixelio.de

Im Fall des getöteten afroamerikanischen Teenagers Trayvon M., will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schützen erheben. Das teilte Staatsanwältin Angela Corey am Mittwoch mit. Wie die Anklage lauten wird war zunächst unklar.

Allerdings könne man George Z. in erster Instanz nicht wegen Mordes anklagen, da Corey auf eine "Grand Jury" aus Geschworenen verzichtet hatte. Z. hatte zugegeben Trayvon M. aus nächster Nähe erschossen zu haben. Als Grund gab er Notwehr an, als er in seinem Wohngebiet freiwillig eine Sicherheitspatrouille durchgeführt habe.

Der Anwalt der Familie des Opfers wirft ihm dagegen vor, den Jugendlichen "kaltblütig" ermordet zu haben, da der Teenager unbewaffnet war. Der Vorfall löste und den USA Empörung und eine heftige Rassismus-Debatte aus, in die sich auch US-Präsident Barack Obama eingeschaltet hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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