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Seenotrettung im Mittelmeer - Deutsche Marine bereitet sich vor

Archivmeldung vom 28.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Einsatz-und Ausbildungsverband 2008 trifft im Mittelmeer die Fregatte HESSEN und führt ein RAS-Manöver durch.
Der Einsatz-und Ausbildungsverband 2008 trifft im Mittelmeer die Fregatte HESSEN und führt ein RAS-Manöver durch.

Der Einsatz- und Ausbildungsverband der Marine (EAV), unter dem Kommando von Kapitän zur See Andreas Martin Seidl (50), bereitet sich auf einen möglichen Einsatz zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen als Beitrag der Marine zur beabsichtigten humanitären Hilfsaktion im Mittelmeer vor und verlegt derzeit mit zwei Schiffen in Richtung Souda.

Das Flaggschiff des Verbandes, die Fregatte "Hessen", und der Einsatzgruppenversorger "Berlin" beabsichtigen schnellstmöglich den Suezkanal zu passieren, um anschließend in das ca. 500 Seemeilen (rund 900 Kilometer) entfernte Souda auf Kreta einzulaufen. Die Fregatte "Karlsruhe" wird ihr geplantes Ausbildungsprogramm fortsetzen.

In Souda wird die logistische Nachversorgung der beiden Einheiten in Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse für eine erweiterte Seenotrettung stattfinden. Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Verpflegung, Decken, Sanitätsmaterial und Hygieneartikel um den geplanten maximal zweitägigen Verbleib der Geretteten an Bord bis zu einer Abgabe in einem Hafen zu ermöglichen.

Bereits wenige Tage nach Abschluss der Versorgung könnten die "Hessen" und die "Berlin" für die Rettung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Der Einsatzgruppenversorger kann bis zu 250 Personen, die Fregatte bis zu 100 Personen behelfsmäßig aufnehmen und soweit erforderlich eine medizinische Erstversorgung der aus Seenot geretteten Personen durchführen.

Als Grundlage für eine gezielte Hilfeleistung im Mittelmeer durch die Marine dient der Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Dieses verpflichtet den Kapitän eines Schiffes jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, möglichst schnell zur Hilfe zu eilen. Diesem völkerrechtlichen Grundsatz folgend, handeln selbstverständlich auch die Schiffe der Deutschen Marine.

Quelle: Presse- und Informationszentrum Marine (ots)

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