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Bundesregierung ruft Indonesien zu Stopp von Hinrichtungen auf

Archivmeldung vom 27.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0

Dr Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat Indonesien dazu aufgerufen, die bevorstehende Hinrichtung von bis zu zehn wegen Drogendelikten verurteilten Personen auszusetzen. "Ich respektiere die Souveränität Indonesiens und das Bestreben der indonesischen Regierung, geltendes Recht anzuwenden", erklärte Strässer am Montag.

"Gleichzeitig ist Indonesien an internationale Verpflichtungen gebunden, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat am 2. April daran erinnert, dass die Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte nach diesem Vertragswerk nicht zulässig ist." Aktuelle Berichte hätten erneut gezeigt, "dass die Justiz in keinem Land der Welt unfehlbar ist. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe werden Justizirrtümer auf dramatische Weise unumkehrbar", mahnte der Menschenrechtsbeauftragte.

Der indonesische Generalstaatsanwalt hatte die Vollstreckung der Urteile in den kommenden Tagen angekündigt. Das indonesische Strafrecht sieht die Todesstrafe für Delikte wie Mord, Terrorismus und illegalen Drogenhandel vor. Gemäß der indonesischen Verfassung hat der Präsident die Möglichkeit, zum Tode Verurteilte zu begnadigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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