Franz Schmid: DDR-Methoden gegen kritische Bürger – Behörden verhindern Ausreise zu politisch unerwünschtem Kongress in Italien
Am 15. Mai wurde mehreren deutschen Staatsbürgern die Ausreise nach Italien untersagt, wo sie an einem „Remigration Summit 2025“ in Mailand teilnehmen wollten. Die Behörden begründeten ihr Vorgehen mit einer angeblichen Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Schmid hat eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, in der er unter anderem wissen will, auf welcher Rechtsgrundlage diese Maßnahme beruht, wie viele Beamte daran beteiligt waren und welche Kosten dadurch entstanden sind. Außerdem fragte er, inwiefern der Freistaat etwa durch Amtshilfe involviert war und wie die Staatsregierung dies mit den Grundrechten auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) und Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) vereinbaren will.
Franz Schmid erklärt dazu: „Dieser neuerliche Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte durch die Regierung ist äußerst besorgniserregend. Es ist ein Skandal, dass deutschen Bürgern die Ausreise zu einer nicht verbotenen Veranstaltung in einem EU-Mitgliedsstaat untersagt wird – nur aufgrund ihrer politischen Meinung! Ein solches Vorgehen ist mit den Prinzipien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats nicht vereinbar. Bürgern die Ausreise zu verweigern, ist ein weiterer Schritt Richtung DDR 2.0.“
Quelle: AfD Bayern