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Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio rät zu diplomatischer Lösung, um Haftbefehl gegen Netanjahu aussetzen zu können

Freigeschaltet am 29.11.2024 um 12:32 durch Mary Smith
Udo Di Fabio (2018), Archivbild
Udo Di Fabio (2018), Archivbild

Foto: Heike Huslage-Koch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat sich für eine diplomatische Lösung im Umgang mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu ausgesprochen. Im Interview mit dem Fernsehsender phoenix betonte er, Deutschland solle prüfen, "ob es eine politische Räson gibt, die die Bundesrepublik Deutschland zumindest dazu bringen könnte in Den Haag darauf hinzuwirken, diesen Haftbefehl womöglich auszusetzen".

Er argumentierte, dass der Haftbefehl ausgesetzt werden könnte, wenn Israel Schritte unternehme, um sich "wieder näher zum Völkerrecht hinzubewegen", wie durch humanitäre Lieferungen in den Gazastreifen oder ein Waffenstillstand mit der Hisbollah. Darauf diplomatisch hinzuwirken, "das würde ich für eine gute und richtige Politik halten, um dieses Dilemma aufzulösen, das ein echtes Dilemma ist", so Di Fabio.

Er verwies darauf, dass Deutschland durch das Rom-Statut völkerrechtlich verpflichtet sei, den Haftbefehl umzusetzen. Gleichzeitig befände sich Deutschland jedoch in einem politischen Dilemma, da eine Verhaftung Netanjahus erhebliche diplomatische Spannungen nach sich ziehen könnte. "Ich könnte mir vorstellen, dass eine Trump-Regierung, die ja sehr israelfreundlich ist, dass die möglicherweise Deutschland sanktionieren würde, wenn wir Netanjahu in Deutschland festnehmen und nach Den Haag überstellen," so der ehemalige Bundesverfassungsrichter. Rechtlich sieht Di Fabio allerdings keine "Kollisionsnorm", die eine Abweichung von den völkerrechtlichen Verpflichtungen durch das Grundgesetz rechtfertigen könnte. "Wenn die Beachtung völkerrechtlicher Regeln gegen das Grundgesetz verstößt, dann kann man davon abweichen", erklärte er, doch das Existenzrecht Israels sei kein Verfassungsgrundsatz.

Zugleich appellierte Di Fabio auch an den IStGH: "Da, wo Auslegungsspielräume sind und da, wo Ermessen besteht, da muss das Gericht eben auch klug in dem Sinne agieren, dass man seine Reputation stärkt." Es sei wichtig, Israel als demokratischen Staat nicht mit autoritären Regimen gleichzustellen. Es dürfe am Ende nicht vergessen werden, dass Israel angegriffen worden sei, bekräftigt Di Fabio. Sollte der Haftbefehl ausgesetzt werden können, könnte dies laut Di Fabio auch "bei den westlichen Demokratien stärkere Akzeptanz erzeugen".

Quelle: PHOENIX (ots)

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