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Schweiz nimmt auf Ersuchen der USA russischen Bürger fest

Archivmeldung vom 09.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Roter Saal des schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, Archivbild
Roter Saal des schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, Archivbild

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf Ersuchen der USA ist der russische Staatsbürger Wladislaw Kljuschin in der Schweiz festgenommen worden. Ihm wird Finanzbetrug vorgeworfen. Nun droht ihm die Auslieferung an die USA. Kljuschin protestiert dagegen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Auf Ersuchen der USA hat die Schweiz den russischen Staatsbürger Wladislaw Kljuschin festgenommen. Kljuschin wird des Finanzbetrugs beschuldigt. Die Festnahme erfolgte am 21. März im Kanton Wallis. Am 19. April 2021 beantragte die US-Botschaft in Bern offiziell die Auslieferung von Kljuschin auf Grundlage eines bilateralen Auslieferungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA. Die offizielle Vertreterin der Justiz in der Schweiz, Ingrid Raiser, sagte: "Während des Verhörs erklärte Kljuschin, dass er gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten sei."

Kljuschin, präzisierte Raiser, werde des "Insiderhandels für Dutzende von Millionen Dollar" unter Beteiligung von Komplizen beschuldigt. Gegen einen Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz kann beim Bundesstrafgericht eine Berufung eingelegt werden. Raiser betonte, in Fällen, in denen ein politisches Delikt oder eine politisch motivierte Verfolgung vorliegen könne oder der Verfolgte dies behaupte, entscheide das Bundesstrafgericht auf Antrag des Bundesamtes in erster Instanz. Die Entscheidungen des Bundesstrafgerichts können, wenn der Fall von besonderer Bedeutung sei, beim Bundesgericht als letzte Instanz angefochten werden, hieß es weiter.

Im Dezember 2020 teilte die dänische Staatsanwaltschaft mit, ein russischer Bürger sei in Dänemark wegen Spionage im Juli angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, gegen Bezahlung Informationen über dänische Energietechnologien an russische Geheimdienste weitergegeben zu haben. Die russische Botschaft sprach von einem Fehler. Er wurde später für schuldig erklärt und zu drei Jahren Haft sowie Abschiebung verurteilt.

Quelle: RT DE

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