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Bundesanwaltschaft kann nicht mit irakischen Stellen kooperieren

Archivmeldung vom 19.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft sieht keine Möglichkeit, mit staatlichen Instanzen im Irak zu kooperieren, sollten sich Berichte bestätigen, wonach in Mossul fünf Frauen aus Deutschland festgenommen worden sein sollen. "Es gibt in Syrien und dem Irak keine Möglichkeit, mit staatlichen Instanzen zusammen zu arbeiten", sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde der "Mitteldeutschen Zeitung".

"An Rechtshilfemaßnahmen ist nicht zu denken." Zum konkreten Fall fügte er hinzu: "Wir können keine Einzelheiten nennen. Aber wir haben einen Blick drauf." 2016 hat die Bundesanwaltschaft dem Sprecher zufolge 240 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon hatten 85 Prozent einen islamistischen Bezug. In den Vorjahren lag dieser Anteil bloß bei 60 bis 70 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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