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Amoklauf von Aurora: Schütze plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

Archivmeldung vom 14.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.
Das Kinogebäude in Aurora, in dem die Tat geschah.

Foto: Algr
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verteidigung des mutmaßlichen Kino-Attentäters von Aurora, James Holmes, beruft sich auf Unzurechnungsfähigkeit und plädiert auf nicht schuldig. Ein entsprechender Antrag wurde US-Medienberichten zufolge am Montag vor Gericht eingebracht.

Die nächste Anhörung zur Sache soll es demnach am 31. Mai geben. Dem 25-jährigen Holmes wird vorgeworfen, am 20. Juli 2012 während einer Vorführung des neuen "Batman"-Films in einem Kino in Aurora im US-Bundesstaat Colorado zwölf Menschen erschossen und 58 weitere zum Teil schwer verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt 166 Anklagepunkte zur Last und fordert die Todesstrafe. Eine Vereinbarung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, wonach auf schuldig plädiert, aber auf die Todesstrafe verzichtet werden solle, war zuvor am Widerstand der Anklagebehörde gescheitert. Die Verteidigung spricht bereits seit Beginn der Verhandlungen von einer schweren Störung des Angeklagten und will nun entsprechende Gutachten vorlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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