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Umfassende Steuerreform für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein

Archivmeldung vom 21.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechtes sowie die damit notwendigen gesetzlichen Anpassungen verabschiedet.

Mit der umfassenden Modernisierung der geltenden Steuerrechtsordnung setzt die Regierung eines ihrer zentralen Reformanliegen um. "Ziel der Reform ist, die nationale Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Attraktivität des Standortes Liechtenstein für Unternehmen und Finanzdienstleister zu erhalten und nachhaltig zu steigern", erklärte Regierungschef und Finanzminister Otmar Hasler. Sie sieht bedeutende Änderungen im Steuerrecht vor, jedoch keinen vollständigen Systemwechsel und bringt auch für Familien teilweise deutliche Entlastungen. Unter anderem durch die Abschaffung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer sowie der Einführung eines grosszügigeren Freibetrages. Auch wenn die Steuerreform für den liechtensteinischen Staatshaushalt grundsätzlich aufkommensneutral ist, können kurzfristig Steuerausfälle auftreten. Sie werden aber durch die mittel- und langfristig gestärkte Wettbewerbsposition Liechtensteins mehr als kompensiert.

Die Reform ist EU-konform, international kompatibel und entspricht den neuesten Erkenntnissen und Standards der internationalen Steuerrechtslehre. "Mit dieser Reform machen wir Liechtenstein insbesondere als Unternehmensstandort noch attraktiver und das ist eine wesentliche Grundlage für den nachhaltigen Wohlstand in unserem Land im 21. Jahrhundert", sagte Regierungschef Otmar Hasler weiter. So werden unter anderem die Besonderen Gesellschaftssteuern abgeschafft. Gleichzeitig unterliegen steuerpflichtige juristische Personen, die in Liechtenstein gewerblich tätig sind, nunmehr ausschliesslich einer mit einem Einheitssatz von 12,5 Prozent angesetzten Ertragssteuer und ergänzend der Grundstücksgewinnsteuer. Auf die Erhebung der Kapitalsteuer wird zukünftig ebenso verzichtet wie auf die Erhebung der Couponsteuer sowie die Besteuerung von Dividenden. Darüber hinaus wird für konzernverbundene Unternehmen eine moderne Gruppenbesteuerung eingeführt, mit der unter anderem eine konzerninterne Doppelbesteuerung vermieden wird.

Quelle: Informationsdienst Lichtenstein

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