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Brüssel vereinfacht Staatshilfen für Unternehmen

Archivmeldung vom 23.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /SB

Die EU-Kommission vereinfacht vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges die Gewährleistung von Staatshilfen für Unternehmen. Man habe einen "Befristeten Krisenrahmen" angenommen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Dieser solle die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland zu stützen. Die von der EU und ihren internationalen Partnern gegen Russland verhängten Sanktionen belasteten auch die EU-Wirtschaft, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. "Wir müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges abfedern und stark betroffene Unternehmen und Branchen unterstützen."

Konkret können betroffene Unternehmen bis zu 400.000 Euro vom Staat bekommen. Für Unternehmen, die in Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur tätig sind, sind Beihilfen von bis zu 35.000 Euro möglich. Diese Beihilfen müssten nicht als Ausgleich für einen Anstieg der Energiepreise konzipiert sein, so die EU-Kommission. Die Krise und die restriktiven Maßnahmen gegen Russland würden die Wirtschaft in vielfältiger Weise treffen, unter anderem durch Störungen der physischen Lieferketten, hieß es zur Begründung. Die Unterstützung könne in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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