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Schweiz: Arbeitgeber für Ausnahmen bei Einwanderungsbegrenzung

Archivmeldung vom 12.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich für Ausnahmen von der Begrenzung der Einwanderung in die Alpenrepublik ausgesprochen. Vor allem Grenzgänger sollten nicht als Einwanderer erfasst werden, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung".

Begrenzt werden sollen nach den Vorschlägen des SAV nur Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Dies widerspricht dem Volksentscheid der Schweizerischen Volkspartei (SVP), welche explizit auch Grenzgänger als Zuwanderer klassifiziert sehen wollte. Der SAV schlägt zudem einen neuen Zuwanderungsstatus vor, der für Sondergruppen gelten solle, die keinen permanenten Aufenthalt in der Schweiz anstrebten, etwa für Forscher oder Berufstätige, die sich nur für befristete Projekte im Land aufhielten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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