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Europe begrüßt neues Strafgesetzbuch in der Ukraine

Archivmeldung vom 22.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Europa begrüsse die Veränderungen in der ukrainischen Strafgesetzgebung, erklärte Jan Tombinski, Leiter der Delegation der EU in der Ukraine, wo er auch den Generalstaatsanwalt der Ukraine, Viktor Pshonka, traf. Die Veränderungen treten durch das neue Strafgesetzbuch in Kraft, welches Teil der Justizreform in der Ukraine ist. Das Dokument sieht Chancengleichheit für jede Partei in Strafverfahren vor, wobei das Verfahren auf dem Prinzip der Wettbewerbsfähigkeit basiert. Es führt Schwurgericht ein und schränkt die Verwendung von Gefängnisstrafen ein.

Europa beobachte den Reformprozess in der Ukraine genau, erklärte Tombinski, so auch die Reformen im Bereich der Strafjustiz. Das neue ukrainische Strafgesetzbuch wurde in Übereinstimmung mit europäischen Normen, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den Grundsätzen des Humanismus und der Menschenwürde entwickelt. Von der neuen Gesetzgebung wird erwartet, dass die Anzahl an Schuldsprüchen in der Ukraine abnimmt (2011 gab es nur in 0,2 Prozent der Strafverfahren einen Freispruch).

Das Strafgesetzbuch führt einheitliche Register der Beweiserhebungen ein und enthält sorgfältig durchdachte Normen für das Jugendstrafrecht. Im Juli 2012 bestätigte Regina Jensdottir, Leiterin der Abteilung für Kinderrechte des Europarats, die Fortschritte bei den Reformen der Strafgesetzgebung der Ukraine.

Die Gesetzgebung wurde im Mai 2012 verabschiedet und tritt am 1. November 2012 in Kraft. Das neue Gesetzbuch erweitert die Möglichkeiten für Untersuchungen und stellt sicher, dass Verfahren nicht hinausgezögert werden. Derzeit wird in der Ukraine ein 2001 verabschiedetes Strafrecht angewendet. Um das neue Gesetzbuch zu implementieren, müsse das Parlament des Landes fast 300 Gesetze ändern, erklärte der Präsident der Ukraine, Viktor Janukowitsch, im Mai 2012.

Um das Funktionieren des Justizsystems im Land zu verbessern, wird per Justizreform die Dauer der Gerichtsverfahren eingeschränkt, die Gehälter für Richter werden erhöht, ihr rechtlicher Status wird verbessert und die Fälle werden den Richtern per Zufallsprinzip zugewiesen.

Darüber hinaus arbeitet das ukrainische Parlament derzeit an einem Gesetzesentwurf zur Regelung der Strafverfolgung. Das Dokument schränkt die Rechte des Staatsanwalts ein und verhindert so die Verletzung der Menschenrechte. Der Gesetzentwurf sieht eine umfangreiche Liste an Gründen für die Prüfung vor und entzieht Staatsanwälten das Recht, Anordnungen zu erteilen und Disziplinarverfahren einzuleiten.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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