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Kirchhof mahnt Zusammenwirken von Verfassungsgerichten und EuGH an

Archivmeldung vom 05.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org
Sitzungssaal des EuGH Bild: Stefan64 / de.wikipedia.org

Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat ein Zusammenwirken von Verfassungsgerichten und Europäischem Gerichtshof (EuGH) angemahnt. Kirchhof hob in einem Beitrag für die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) hervor, Karlsruhe habe mit seiner Vorlage des EZB-Falls die Entscheidung nicht an Luxemburg abgegeben. Das sei aber eine "Bewährungsprobe".

Würde der Europäische Gerichtshof nun alle Verfassungsgerichte und Regierungen auffordern, zu diesem Konflikt Stellung zu nehmen, so würde das durch den EZB-Fall verursachte Problem allgemein bewusst. "Eine Überordnung des einen Gerichts über das andere würde dieses System ausgleichender und kooperierender Gerichtsbarkeit zerstören", schreibt Kirchhof, der maßgeblich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Europa beteiligt war, in der F.A.Z. "Das bewusste Zusammenwirken in Achtung vor der Kompetenz des anderen ist Charme und Chance des Europarechts."

Das Bundesverfassungsgericht hält einen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für nicht von ihrem Mandat gedeckt. Es hat den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob das durch eine einschränkende Auslegung mit den europäischen Verträgen in Einklang gebracht werden könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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