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EU-Kommission will Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen

Archivmeldung vom 01.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)

Bild: Mus Lim (Talk | contribs) /COO / Eigenes Werk

Unternehmen mit 250 Mitarbeitern sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einmal Jahr detailliert im Internet veröffentlichen, wie viel mehr Männer als Frauen bei ihnen verdienen. Sobald die Lücke mehr als 5 Prozent beträgt, sollen sie gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern konkrete Schritte erarbeiten, um das zu ändern, wie es aus einem Entwurf für eine neue EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz hervorgeht, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Die Arbeitnehmerinnen sollen zudem einen unbegrenzten Anspruch auf Schadenersatz bekommen, wenn sie benachteiligt wurden. Der Schadenersatz soll sich nicht nur an dem entgangenen Lohn orientieren, sondern die Frauen auch für verpasste Aufstiegsmöglichkeiten und die Erfahrung der Benachteiligung selbst entschädigen.

Der Vorschlag, den die Kommission an diesem Mittwoch offiziell vorstellen will, geht damit weit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 hinaus, das Arbeitnehmerinnen bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht auf Auskunft über das Gehalt von Kollegen in vergleichbarer Stellung verschafft. Auch die Kommission will den Beschäftigten Anspruch auf eine solche Auskunft verschaffen, diesen aber auf alle Unternehmen ausweiten. Zudem sollen zum Lohnvergleich im Einzelfall auch Löhne von Beschäftigten anderer Betriebe oder hypothetische Berechnungen herangezogen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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