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Französische Anwaltskammer ficht EU-Sanktionen gegen Russland an

Archivmeldung vom 01.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Europäischer Gerichtshof Luxemburg (EuGH)
Europäischer Gerichtshof Luxemburg (EuGH)

Bild: Impfkritik.de / kamasigns fotalia.com

Die französische Anwaltskammer ACE-Avocats hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen jene EU-Sanktion eingereicht, wonach europäische Anwälte nicht mehr für russische Unternehmen tätig sein dürfen. Das Verbot verstoße gegen europäische Richtlinien, hieß es. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Seit Oktober des vergangenen Jahres dürfen europäische Anwälte aufgrund des achten Sanktionspakets nicht mehr für russische Unternehmen tätig werden. Wie TASS am Dienstagmorgen auf Telegram meldete, hätten französische Anwälte das EU-Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Unternehmen aus Russland angefochten.

Der Meldung zufolge hat der Europäische Gerichtshof eine offizielle Klageschrift veröffentlicht, die von der französischen Anwaltskammer ACE-Avocats gegen die EU eingereicht wurde. Mit der Klage würden die französischen Anwälte überprüfen, ob das Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen rechtswidrig ist. Im Oktober war das Verbot von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen als Teil des achten Sanktionspakets verhängt worden.

In der Klage hieß es, dass das Verbot "gegen eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sowie gegen europäische Richtlinien verstößt, die das Recht von Rechtsanwälten anerkennen, Rechtsdienstleistungen ohne spezifische Einschränkungen zu erbringen".

"Die französischen Anwälte vertreten zudem die Auffassung, dass diese Beschlüsse des Europäischen Rates 'gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen'."

Quelle: RT DE

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