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Brüssel will Verstöße gegen Verbraucherrechte härter bestrafen

Archivmeldung vom 09.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Viele Menschen halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR (Symbolbild)
Viele Menschen halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR (Symbolbild)

Bild: Опубликовано / Eigenes Werk

Um die Interessen geschädigter Verbraucher zu stärken, will die EU-Kommission Unternehmen, die gegen Verbraucherrechte verstoßen, künftig deutlich härter bestrafen. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf einen neuen Gesetzesvorschlag, den die zuständige EU-Kommissarin für Justiz-und Verbraucherschutzfragen, Vera Jourova, am kommenden Mittwoch vorlegen will.

In dem Dokument der Kommission heißt es wörtlich: "Entsprechend dem neuen Vorschlag sollen nationale Behörden das Recht erhalten, wirksame, ausgewogene und abschreckende Strafen in abgestimmter Weise zu verhängen. Für umfassende Gesetzesverstöße, die Verbraucher in mehreren EU-Ländern betreffen, soll die Strafgebühr bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens betragen in dem jeweiligen Land." Das soll aber nur das EU-weite Minimum sein: "Den Mitgliedsländern wird es freigestellt, höhere Strafgebühren zu erlauben." Das Recht, Strafen zu verhängen, soll demnach bei den staatlichen Verbraucherschutzbehörden liegen. Vergleichbare Fälle wie der VW-Abgasskandal oder die Flugstreichungen bei Ryanair könnten künftig unter das neue Gesetz fallen.

Jourova bestätigte der Zeitung zugleich, dass die EU-Kommission in einem weiteren Gesetzesvorschlag Sammelklagen ermöglichen will: "Wir haben in der Europäischen Union wohl die besten Verbraucherrechte weltweit, aber uns fehlen die Mittel, um sie auch durchzusetzen. Darum wird die Europäische Kommission am Mittwoch vorschlagen, ein europäisches Modell für Sammelklagen einzuführen", sagte Jourova der "Welt". Die Kritik aus Reihen der europäischen Unternehmensverbände wies die Kommissarin aus Tschechien aber mit Nachdruck zurück: "Wir folgen bewusst nicht dem amerikanischen Modell, das vor allem Anwälte reich macht. Aber wir werden sicherstellen, dass EU-Bürger ihre Rechte auch in Anspruch nehmen können. Es geht nicht um mehr Geschäft, es geht um Fairness."

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen. "Das wird die Stunde der Wahrheit sein. Das ist der Moment, wo jeder seine Karten auf den Tisch legen muss, ob wir ernsthaft die Konsequenzen aus dem Dieselgate-Skandal ziehen wollen und Verbrauchern künftig eine faire Chance auf Entschädigung geben", sagte Jourova. Sie fügte hinzu: "Es darf nicht so billig sein, zu betrügen. Gerade in einer globalisierten Welt, wo heutzutage große Konzerne dem einfachen Verbraucher gegenüberstehen." Es sei nun wichtig, wieder "Chancengleichheit" zu schaffen. Wie aus dem Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zu Sammelklagen hervorgeht, sollen "qualifizierte Institutionen" wie Verbraucherverbände künftig in der gesamten EU stellvertretend für Geschädigte auf Unterlassung oder Schadenersatz klagen können. Ein Mandat brauchen sie dafür nicht, sie dürfen aber nicht profitorientiert arbeiten und müssen ihre Finanzierung offenlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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