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Schweiz will Verfolgung von Zwangsheiraten verschärfen

Archivmeldung vom 27.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Die Schweiz wird ab Juli 2013 die Verfolgung von Zwangsheiraten verschärfen. Der eidgenössische Bundesrat hat am Mittwoch ein entsprechendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das ab Juli in Kraft tritt. So müssen die Strafverfolgungsbehörden ab Juli eine Zwangsheirat von Amts wegen verfolgen.

Zudem wurde der Zwangsbegriff ausgedehnt und die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht. Fliegt eine Zwangsehe auf, erklären die Behörden diese künftig für ungültig. Zudem werden Ehen annulliert, bei denen eine Person noch minderjährig ist. Die schärferen Regeln erstrecken sich auch auf Ehen, die im Ausland geschlossen wurden: So können solche Ehen angefochten werden, sofern ein Bezug zur Schweiz besteht. Zudem können Personen, die jemanden im Ausland zu einer Heirat zwingen, künftig in der Schweiz bestraft werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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