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"Costa Concordia": Vier Tote als Deutsche identifiziert

Archivmeldung vom 26.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die auf Grund liegende Costa Concordia. Bild: Rvongher / wikipedia.org
Die auf Grund liegende Costa Concordia. Bild: Rvongher / wikipedia.org

Nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" vor der italienischen Insel Giglio ist mittlerweile ein viertes deutsches Todesopfer identifiziert worden. Das teilte das Auswärtige Amt in Berlin am Donnerstag mit. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um einen 66-jährigen Mann aus Berlin. Damit werden acht Deutsche weiterhin vermisst.

Insgesamt starben bei dem Unglück mindestens 16 Menschen. Von weiteren 16 Personen fehlt bislang jede Spur. Aus Sicht der Rettungskräfte gibt es aber kaum noch Hoffnung, Überlebende zu finden.

Das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" war am 13. Januar mit mehr als 4.000 Menschen an Bord, darunter mehr als 560 Deutschen, nahe Giglio auf einen Felsen aufgelaufen und gekentert.

"Costa Concordia": Hafenaufsicht sieht Schuld bei Kapitän

Die Hafenaufsicht sieht im Falle der havarierten "Costa Concordia" die Hauptschuld bei Kapitän Francesco Schettino. "Bei einem rechtzeitigen Alarm hätte es wahrscheinlich keine Toten gegeben", erklärte der Generalkommandant des zuständigen Hafenamtes, Admiral Marco Brusco, am Donnerstag bei einer Anhörung des Senats in Rom. Nach seiner Aussage hatte Schettino "eine kostbare Stunde" verstreichen lassen, die für einige der etwa 4.200 Passagiere und Crewmitglieder lebensrettend hätte sein können. Auch die Reederei widerspricht den Aussagen des Kapitäns, wonach angeblich ein Manager die gefährliche Route vorgegeben hatte. "Dieses Manöver war nicht autorisiert. Wir waren darüber nicht informiert", sagte Costa-Chef Pierluigi Foschi im Senat. Schettino habe das allein entschieden. Die Ermittlungsrichterin legte den 3. März als Termin für eine erste Anhörung in dem Beweissicherungsverfahren fest. Dabei dürfte vor allem die Blackbox im Zentrum der Ermittlungen stehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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