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Sozialverband fordert Grundsicherung vom ersten Tag an

Archivmeldung vom 25.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Neue Runde im Streit um Sozialleistungen für zuziehende EU-Bürger: Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, forderte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", diesen Bürgern von Anfang an Grundsicherung für Arbeitssuchende zu zahlen. An diesem Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber, ob der pauschale Ausschluss von Arbeitslosengeld II (beziehungsweise von Sozialgeld für Kinder) für zugewanderte EU-Ausländer während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts rechtens ist.

Hesse kritisierte: "In einem geeinten Europa der Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Kapital ist es ein Anachronismus, wenn die Bewegungsfreiheit von Menschen durch solche Regelungen behindert wird."Zu echter Freizügigkeit gehöre auch der gleichberechtigte Zugang zu den Jobcentern und ihren Angeboten vom ersten Tag an, "zumal die Verweigerung von Hartz IV für die Betroffenen häufig auch Probleme bei Krankenversicherungsschutz, Bildung oder auch der Wohnungssuche nach sich zieht".

Der EUGH entscheidet in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Dort waren einem Spanier und seinem Sohn Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II verweigert worden. Zur Begründung hieß es, sie hätten sich noch keine drei Monate in Deutschland aufgehalten. Der Generalanwalt beim EUGH hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass der Ausschluss von den fraglichen Sozialhilfeleistungen im ersten Vierteljahr des Aufenthalts mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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