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Bundesregierung verärgert über NetzDG-Kritik aus Brüssel

Archivmeldung vom 20.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur (Symbolbild)
Zensur (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Kritik von EU-Justizkommissarin Vera Jourova am deutschen Gesetz gegen Hassbotschaften im Internet (NetzDG) sorgt für Verärgerung in der Bundesregierung. Man sei "verwundert über den mangelnden Informationsgrad der Kommission über Inhalte des NetzDG", hieß es nach Informationen des "Handelsblatts" in Berliner Regierungskreisen. Jourova hatte sich der Kritik von Verbänden sowie FDP, Grünen und AfD am sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz angeschlossen.

"Unser Ziel war nie, dass die Social-Media-Plattformen 100 Prozent der beanstandeten Inhalte löschen, das ist ein entscheidender Unterschied zum deutschen Gesetz", sagte die Justizkommissarin dem "Spiegel". Die EU halte an einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Internetunternehmen fest, um Hasskommentare zu bekämpfen. "In unserem System lässt das IT-Unternehmen womöglich im Zweifel ein Posting auf der Seite. In Deutschland löscht es im Zweifel lieber schnell, weil es sonst drakonische Strafen riskiert", sagte die EU-Kommissarin Das NetzDG gilt seit dem 1. Januar.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit Plattformbetreiber wie Facebook und Twitter noch stärker in die Pflicht nehmen. Anders als Jourova behauptet, verlangt es jedoch nicht, dass 100 Prozent der beanstandeten Inhalte gelöscht werden. Das Gesetz setzt lediglich bestimmte Löschfristen für "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte wie Volksverhetzung. Diese sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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