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Aufgrund von Gründung extremistischer Gemeinschaft: Neues Strafverfahren gegen Nawalny eingeleitet

Archivmeldung vom 28.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild)

Foto von Towfiqu barbhuiya von Pexels

Das Ermittlungskomitee Russlands hat ein weiteres Strafverfahren gegen den oppositionellen Blogger Alexej Nawalny eingeleitet, teilte es am Dienstag mit. Dem Kremlkritiker wird die Gründung und Verwaltung einer extremistischen Organisation zur Last gelegt.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "„Die illegalen Aktivitäten der extremistischen Gemeinschaft zielten darauf ab, staatliche Behörden und ihre Politik zu diskreditieren, die Lage in den Regionen zu destabilisieren, eine Proteststimmung in der Bevölkerung zu erzeugen und die öffentliche Meinung über die Notwendigkeit eines gewaltsamen Regierungswechsels zu formen“, hieß es in der Mitteilung der Behörde.

Darüber hinaus soll die Organisation Protestaktionen organisiert und durchgeführt haben, die eskalieren und zu Unruhen führen sollten.

Neben Nawalny wird die Beteiligung an dieser Gemeinschaft einer Reihe seiner Mitstreiter vorgeworfen: unter anderem sind es der Leiter von Nawalnys Regionalstäben* Leonid Wolkow, der Direktor der „Antikorruptionsstiftung FBK“** Iwan Schdanow, der Chef der FBK-Ermittlungsabteilung Georgi Alburow, die FBK-Anwältin Ljubow Sobol (die bereits zu anderthalb Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt worden war) und der Jurist Wjatscheslaw Gimadi.

Nach Angaben des Ermittlungskomitees gründete Nawalny nicht später als im Jahr 2014 eine extremistische Gemeinschaft und wurde ihr Leiter, ihm schlossen sich damals Wolkow und Schdanow an. Für die Finanzierung der Gemeinschaft und die Miteinbeziehung neuer Mitglieder gründeten demnach die drei Männer acht gemeinnützige sowie kommerzielle Organisationen.

Zu den Vergehen von Nawalny, Schdanow und Wolkow gehören nach Ansicht der Behörde die Errichtung der „Stäbe von Nawalny und der FBK, Aufrufe zur Beteiligung an nicht genehmigten Demos in Januar und April dieses Jahres sowie ein Video-Appell an Internet-User, Gelder und Kryptowährung an Nawalnys Team zu überweisen.

Namentlich wird die Gemeinschaft nicht genannt; zuvor war aber die FBK laut Gerichtsurteil als extremistisch eingestuft und liquidiert sowie die Tätigkeit der „Stäbe von Nawalny” verboten worden.

Alexej Nawalny wurde Anfang dieses Jahres wegen der Verstöße gegen die Auflagen für seine Bewährungsstrafe zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt."

*In Russland als extremistische Organisation verboten

**In Russland als Auslandagent eingestuft und als extremistische Organisation verboten

Quelle: SNA News (Deutschland)

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