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EU-Kommissar begrüßt Zusammenarbeit mit Ukraine, nicht aber Mitgliedschaft in Zollunion

Archivmeldung vom 07.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Die Ukraine dürfe gern in Fragen, die nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens stehen, mit der Zollunion zusammenzuarbeiten, so die Ansicht des EU-Kommissars für Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik Stefan Füle. Bei einer Mitgliedschaft in der Zollunion jedoch, fügte er hinzu, verlöre ein Mitgliedsstaat seine Souveränität und seine souveränen Rechte hinsichtlich seiner Aussenhandelspolitik. Dennoch besteht kein Zweifel darüber, dass es im besten Interesse von Brüssel und Kiew ist, gute Beziehungen zu den Nachbarn, einschliesslich Moskau, zu unterhalten, betont Füle.

Der EU-Kommissar wies in seiner Erklärung darauf hin, dass umfangreiche Beratungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass eine solche Zusammenarbeit sich vollständig mit dem Assoziierungsabkommen vereinbaren lässt.

Die EU kann im Rahmen des Assoziierungsabkommens keine Verpflichtungen gegenüber Staaten eingehen, die keine souveränen Rechte innehaben und über ihre Aussenhandelspolitik nicht frei entscheiden können, erklärt Stefan Füle. "Wir können keine Beziehungen zur Ukraine aufnehmen, wenn wir wissen, dass die Entscheidung anderswo von jemand anderem getroffen wird," sagte der Europavertreter laut einem Bericht von Interfax-Ukraine.

Es wird berichtet, der ukrainische Ministerpräsident Mykola Azarov habe am 24. Dezember 2012 geäussert, möglicherweise könne ein Kompromiss für die Zusammenarbeit der Ukraine mit der Europäischen Union und der Zollunion gefunden werden. Die Europäische Kommission gab im Anschluss daran bekannt, die Wiederannäherung der Ukraine an die Zollunion und das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine seien nicht miteinander vereinbar.

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass Russland der Ukraine bereits vor einiger Zeit angeboten hatte, der Zollunion beizutreten, wodurch sie unter anderem Gas günstiger beziehen könnte. Die Ukraine möchte jedoch mit der Zollunion zusammenarbeiten, ohne ihr in irgendeiner Form, sei es "3 + 1", ein schrittweiser Beitrittsprozess usw., beizutreten.

Präsident Janukowitsch hatte das Angebot Russlands, als Gegenleistung für eine engere wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Gas zu günstigeren Preisen zu liefern, zuvor mit der Begründung abgelehnt, dass Kiew sich weiterhin um die europäische Integration bemühen wolle.

Das Assoziierungsabkommen, das 2012 von den beiden Parteien angestossen wurde, wird zurzeit übersetzt. Das Dokument besteht aus zwei Abschnitten: einer regelt die Fragen der politischen Zusammenarbeit (politischer Dialog, Reformen, gemeinschaftliche Bemühungen und Kooperation im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik) und der andere befasst sich mit der wirtschaftlichen Integration (Wettbewerbsregulierung, Zollbestimmungen, Energie, geistiges Eigentum, öffentliche Ausschreibungen, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung), mit deren Hilfe eine tief greifende und umfassende Freihandelszone geschaffen werden soll.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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