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vdp begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung von Covered Bonds

Archivmeldung vom 12.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Europäische Parlament, Standort Straßburg.
Das Europäische Parlament, Standort Straßburg.

Foto: Felix König (King)
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt das heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Gesetzespaket zur Harmonisierung von Covered Bonds in der Europäischen Union. "Der Richtlinienvorschlag ist wie erwartet prinzipienbasiert und führt alle wesentlichen Qualitätsmerkmale von Covered Bonds auf.

Er fordert ein Minimum an Harmonisierung und lässt - basierend auf nationalen Gesetzeswerken - ausreichend Raum für den Erhalt bewährter nationaler Besonderheiten. Lediglich die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit von Aktiva hätten aus Sicht der Pfandbriefbanken in der Richtlinie detaillierter und strikter ausfallen können, um das Qualitätsprodukt Covered Bonds noch besser zu schützen," sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken.

Die nun vorgestellten Regelungen bestehen aus einer allgemeinen Covered-Bond-Richtlinie, die die bisher einschlägigen Vorschriften der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ersetzen soll, und einer Ergänzung in Artikel 129 der "Capital Requirements Regulation" (CRR), die die hoch qualitative Kerngruppe traditioneller Covered Bonds stärker von anderen gedeckten Schuldverschreibungen abgrenzt. Mit dem heutigen Vorschlag fordert die Kommission qualitativ hochwertige Deckungsaktiva, ohne jedoch die exakten Anforderungen an zulässige Deckungswerte im Detail auszuführen. Diese allgemeine Formulierung erlaubt es, die zulässigen Deckungswerte weiter auszulegen als bei traditionellen gedeckten Schuldverschreibungen wie dem Pfandbrief. Dadurch soll die Indeckungnahme neuartiger Vermögenswerte ermöglicht werden, um auf diese Weise zusätzliches Wachstum der Realwirtschaft zu finanzieren.

"Wir begrüßen die weitgehende Vereinbarkeit der ausgewogenen Regelungen des Richtlinienentwurfs sowie der vorgesehenen Schärfung des Artikels 129 CRR mit den bestehenden Standards des Pfandbriefgesetzes. Das Vorhaben stellt die regulatorische Privilegierung von Covered Bonds als einem Schlüsselprodukt der Bankenrefinanzierung in Europa auf ein stabiles Fundament. Entscheidend ist für uns dabei, dass die Regeln den erforderlichen Raum lassen für die qualitative Weiterentwicklung nationaler Produkte wie dem Pfandbrief ", sagte Jens Tolckmitt.

Hintergrund:

Das heute vorgestellte Gesetzespaket, das die Europäische Kommission bereits in ihrem Zwischenbericht im Juni 2017 angekündigt hatte, ist Bestandteil der Pläne zum Aufbau einer Kapitalmarktunion, um den europäischen Kapitalmarkt stärker zu vereinheitlichen und weiter zu vertiefen. Mit den Regelungen zur Harmonisierung gedeckter Schuldverschreibungen beabsichtigt die Kommission den Covered-Bond-Markt für neuartige Deckungswerte zu öffnen und zu verbreitern. Zugleich soll der Markt durch verbindliche Merkmale und Definitionen stärker standardisiert und vor Ansteckung geschützt werden. Damit soll die Grundlage gelegt werden, die bestehende privilegierte regulatorische Behandlung von Pfandbriefen und gedeckten Schuldverschreibungen in Europa auch in Zukunft zu sichern.

Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. (ots)

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