Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Völkerrechtler: Waffenlieferungen nur an Assad-Regime erlaubt

Völkerrechtler: Waffenlieferungen nur an Assad-Regime erlaubt

Archivmeldung vom 27.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Baschar al-Assad (2010)
Baschar al-Assad (2010)

Foto: alsead alsori
Lizenz: CC-BY-3.0-br
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Völkerrechtler Thilo Marauhn und Sven Simon von der Universität Gießen gehen nach der derzeitigen Rechtslage davon aus, dass Waffenlieferungen theoretisch nur an das Assad-Regime erfolgen dürften. Heute sei es zwar anerkannt sei, "dass auch schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im Innern eines Staates als Bedrohung oder Bruch des Weltfriedens angesehen werden können", schreiben sie in der FAZ (Freitagsausgabe).

Anders als im Fall Libyen konnte sich der Sicherheitsrat aber im Fall Syrien auf einen solchen Beschluss bislang nicht einigen. Deshalb bleibe es bei dem Interventions- und Gewaltverbot. An diesem Befund ändere auch der ohne UN-Mandat durchgeführte Einsatz der Nato im Kosovo 1999 nichts. "Die politisch weithin akzeptierte, aber völkerrechtswidrige militärische Intervention kann weder als Präzedenzfall noch als Wendepunkt hin zur Zulässigkeit einer "humanitären Intervention" gesehen werden", schreiben Marauhn und Simon in der FAZ.

Sie fügen hinzu: "Humanitäre Motive ohne Mandatierung durch den Sicherheitsrat können eine (auch nur indirekte) militärische Intervention nicht rechtfertigen. "Wenn sich Staaten entscheiden, den Aufständischen in Syrien Waffen zu liefern, stellen sie das auf Deeskalation und Gewaltvermeidung angelegte UN-Friedenssicherungssystem zur Disposition."

Die Kompetenz für die Zustimmung zu Waffenlieferungen verbleibe also – solange der Sicherheitsrat nichts anderes entscheidet – bei der syrischen Regierung, auch wenn man dieser aufgrund ihres gewaltsamen Vorgehens gegen die Aufständischen die Legitimität dazu absprechen möchte. Damit verstoßen die Waffenlieferungen Russlands an das Assad-Regime als Inhaber der syrischen Staatsgewalt grundsätzlich nicht gegen das Interventions- oder Gewaltverbot", schreiben die Völkerrechtler in der FAZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte grober in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige