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Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel für Europawahl

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nein & Stopp! (Symbolbild)
Nein & Stopp! (Symbolbild)

Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, vor der Europawahl im Mai eine Sperrklausel im EU-Wahlrecht zu verankern, um Splitterparteien mit wenig Wählerstimmen aus dem EU-Parlament auszuschließen.

Der deutsche Vertreter bei der EU hat offenbar Anfang Februar in Brüssel eingeräumt, dass ausgerechnet Deutschland eine europaweite Änderung nicht mehr vor der nächsten Wahl ermöglichen kann, schreibt der "Spiegel". Dabei hatte gerade die Bundesregierung im Rat eine solche Hürde vorangetrieben, wie es in einer Weisung des Auswärtigen Amtes heißt. Die geplante Änderung hätte in Deutschland von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden sollen. Doch die Grünen legten sich unerwartet quer – auch weil die Union dem grünen Wunsch nach staatenübergreifenden Wahllisten nicht zustimmen wollte. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen Sperrklauseln zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte.

2014 konnten deshalb sieben kleine deutsche Parteien mit je einem Abgeordneten ins EU-Parlament einziehen, darunter die Piraten, die Freien Wähler, die ÖDP, die Satirepartei "Die PARTEI" und die NPD. Die Bundesregierung trieb daraufhin die Einführung einer Sperrklausel mittels des EU-Rechts voran – dann hätte diese vom Bundesverfassungsgericht kaum noch beanstandet werden können. Im Juli 2018 stimmten Europaparlament und Rat für eine Sperrklausel, die jedes Mitgliedsland zwischen zwei und fünf Prozent hätte festlegen müssen. Dies muss aber zuvor in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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