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Kein Maulkorb für Berichterstattung über Streumunition

Archivmeldung vom 03.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Um eine hohe Geldbuße zu vermeiden, hat der Regensburger Journalist Stefan Aigner gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung als endgültig akzeptiert. Diese hatte ihm im Kontext einer Kolumne vom Juli 2008 untersagt zu behaupten, der Rüstungsbetrieb Diehl produziere Streumunition.

Er bezog sich damit auf die so genannte Punktzielmunition SMArt 155.

"Wir sehen uns durch den Prozess dennoch nicht in unserer Kommunikation über diese Waffen eingeschränkt", kommentiert François De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International den Ausgang der Gerichtsverhandlung. "Diehl hat mit seiner Klage gegen Aigner nicht erreicht, dass wir in Verbindung mit der SMArt-Munition nicht mehr von Streumunition reden dürfen." In jedem Fall hat der Prozess eine erfreulich große öffentliche Diskussion um solche Waffen bewirkt.

Auffällig in der gestrigen Verhandlung war, dass das bayerische Gericht in seiner Argumentation unwidersprochen der Darlegung des Nürnberger Waffenproduzenten folgte, dass sein Projektil SMArt exakt Ziele entdecke und sich andernfalls sofort selbst zerstöre. Nicht gehört wurden Fachleute, die an dieser Darstellung berechtigte Zweifel anmelden. So kam der Militärexperte Rae McGrath, der für Handicap International bei den internationalen Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition immer wieder über Waffen wie SMArt referierte, in einer Expertise zu dem Schluss: "Ich halte es für technisch und allgemein sinnvoll, sich auf die SMArt 155 in der allgemeinen Beschreibung von Streumunition zu beziehen, insbesondere da es sich um eine bisher unerprobte Waffe handelt." McGrath verweist in dem Kontext auf die BLU 108, wie SMArt eine sensorengesteuerte Waffe, die im Einsatzfall im Irak ganz im Gegensatz zu ihrer eigentlichen Bestimmung genau wie Streumunition gefährliche Blindgänger hinterließ.

Aufgrund der Zweifel an der Funktionsfähigkeit sensorengesteuerter Munition, die von der deutschen Regierung während des Oslo-Prozesses als die moderne Alternative zu Streumunition angepriesen wurde, hatten sich Handicap International und die internationale Kampagne gegen Streubomben immer gegen Ausnahmen für bestimmte Waffen im Verbotsvertrag gewandt. "Obwohl der Vertrag die Formulierung solcher Ausnahmen enthält, sehen wir ihn prinzipiell als großen Erfolg an", betont Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin von Handicap International. "Gleichzeitig werden wir diese alternative Munition weiterhin genau beobachten, schließlich sind bis heute keine nachvollziehbaren Testergebnisse veröffentlicht worden. Wir begrüßen es, dass auch die Gremien des deutschen Parlaments angekündigt haben, ihr Augenmerk auf die so genannte Punktzielmunition wie SMArt 155 zu richten." Auch der heutige Wirtschaftsminister zu Guttenberg hatte als rüstungskontrollpolitischer Sprecher der CDU/CSU 2008 eine unabhängige Darstellung der Wirkungsweise dieser Munition gefordert.

Quelle: Handicap International

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