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Europäisches Parlament will EU dazu drängen, Assoziierungsabkommen mit der Ukraine abzuschließen

Archivmeldung vom 08.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Das Europäische Parlament wird der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union sehr wahrscheinlich empfehlen, das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine noch vor Ende des Jahres zu unterzeichnen. Dies wurde über die Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine bekannt, die Zugang zu einem Entwurf des Empfehlungsdokuments erlangt hatte.

Der Entwurf des Empfehlungsberichts des Europäischen Parlaments, der für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine stimmt, schlägt ausserdem vor, die EU solle der Ukraine ausreichende finanzielle, technische und rechtliche Unterstützung gewähren, um das Land zu befähigen, das Abkommen zu erfüllen. Der Entwurf beinhaltet die Empfehlung, ein Team aus hochrangigen Beratern zusammenzustellen, mit deren Hilfe die Ukraine ihre nationale Gesetzgebung an die europäischen Normen anpassen soll. Ausserdem legt der Entwurf die Bedingungen für den Dialog zwischen der EU und den politischen Parteien fest und ermuntert gleichzeitig zum Dialog zwischen den ukrainischen Parteien.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen und branchenspezifischen Kooperation verlangt der Entwurf eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU im Energiebereich, konkret die Unterzeichnung eines Abkommens zur Sicherung der Energielieferungen, der Zuverlässigkeit der Versorgung und einer Diversifizierung des Gas- und Öltransportsystems.

In den Bereichen Justiz, Unabhängigkeit und Sicherheit empfiehlt der Bericht die Festsetzung eines spezifischen Zeitrahmens zur Einführung der Visafreiheit für die Ukraine, statt der zur Zeit verfolgten langfristigen Perspektive, die von der Fähigkeit der Ukraine abhängt, die geforderten fachlichen Kriterien des Aktionsplans zur Visafreiheit zu erfüllen. Es wird auch vorgeschlagen, den Zeitraum, in dem die Ukraine Gastgeber der UEFA Europameisterschaften 2012 ist, als Versuchsperiode für die Visafreiheit zu nutzen.

Der zukünftige Bericht stellt fest, dass das Assoziierungsabkommen eine für ein Drittland nie dagewesene Integrationsebene in die EU darstellt. Der Entwurf bestärkt Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, der die Grundlage für das Recht der Ukraine bietet, unter den Bedingungen der Befolgung der Grundsätze der Demokratie, des Respektierens der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit die Mitgliedschaft in der EU zu beantragen.

Das laufende Strafverfahren gegen die ehemalige ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko wegen der Gasverträge mit Russland führte zu einigen Bedenken, ob das Assoziierungsabkommen in der näheren Zukunft unterzeichnet werden kann. Die Mitglieder des Kommittees für internationalen Handel INTA des Europäischen Parlaments waren sich jedoch einig, dass das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine nicht von dem Gerichtsverfahren gegen Timoschenko beeinflusst werden würde.

Quelle: Worldwide News Ukraine. (ots)

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