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EU-Kommission will Verteilung von Flüchtlingen neu regeln

Archivmeldung vom 04.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Kommission will die Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsländer künftig deutlich verändern und fairer gestalten. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf den Abschluss-Entwurf einer neuen "Regulierung zur Festlegung von Kriterien und Mechanismen für die Bestimmung des Mitgliedstaates,der verantwortlich ist für die Bearbeitung einer Bewerbung um internationalen Schutz von einem Drittstaatenangehörigen oder einer staatenlosen Person". Der Entwurf, den die Kommissionsbehörde am Mittwoch vorlegen will, liegt der "Welt" vor.

Grundsätzlich soll das Prinzip, dass Flüchtlinge dort einen Asylantrag stellen müssen, wo sie erstmalig europäischen Boden betreten haben (Dublin III), auch künftig zunächst beibehalten werden, schreibt die Kommission. Ab einer bestimmten Belastungsgrenze, die jeweils zur Hälfte bestimmt wird von der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft eines Landes, soll dann aber ein "korrigierender Verteilungsmechanismus" einsetzen.

In dem Gesetzentwurf der EU-Kommission heißt es dazu: "Das System wird ergänzt durch einen neuen korrigierenden Verteilungsmechanismus, der auf einem Referenzschlüssel basiert, und Anpassungen bei Bewerbern unter bestimmten Umständen erlaubt. Das bedeutet, dass das System jene Situationen betrifft, in denen die Asylsysteme von Mitgliedstaaten mit einem unverhältnismäßigen Druck konfrontiert werden und sicher gestellt wird, dass die Verantwortung zwischen den Mitgliedsländern angemessen verteilt wird". Der Korrekturmechanismus setzt dann automatisch ein, wenn die Belastungsgrenze eines Landes um 150 Prozent überschritten werden. "Die Anwendung des korrigierenden Verteilungsmechanismus zur Entlastung eines Mitgliedslandes wird automatisch ausgelöst, wenn die Zahl der Bewerbungen um internationalen Schutz für die ein Mitgliedsland verantwortlich ist, um 150 Prozent die Zahl übersteigt, die im Referenzschlüssel festgelegt wurde".

Künftig soll aber nicht nur die Zahl der Asylbewerber für das Erreichen der Belastungsgrenze verantwortlich sein, sondern auch die Zahl der Flüchtlinge, die auf legalem Wege im Rahmen einer so genannten Neuansiedlung (Resettlement) aus Drittstaaten in das betroffenen Mitgliedsland gekommen sind.

Für Länder, die sich einer Umverteilung verweigern, sind hohe Strafen vorgesehen. In dem Text heißt es dazu: "Das Mitgliedsland, das vorübergehend nicht teilnimmt an der korrigierenden Verteilung, muss pro Bewerber einen Solidaritätsbeitrag von 250.000 Euro an die Mitgliedstaaten richten, die dann für den Bewerber zuständig sind." Der Vorschlag der EU-Kommission sieht auch vor, Verstöße gegen die Vorschriften, beispielsweise die Nicht-Einhaltung von Fristen, strenger zu sanktionieren.

Die Asylbewerber sollen künftig auch erfasst werden und ihre Daten sollen EU-weit eingesehen werden. Damit soll die so genannte Sekundärmigration erschwert werden. Zudem soll das bisherige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Europäische Asylagentur ausgebaut werden mit mindestens 500 Mitarbeitern. Sie soll für die vollautomatische Erfassung der Asylbewerber in der EU mit Fingerabdrücken und Gesichtsaufnahmen verantwortlich sein, aber auch für die automatische Verteilung der Flüchtlinge nach Erreichen einer bestimmten Belastbarkeitsgrenze.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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