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US-Menschenrechtsbericht kritisiert Botswana scharf

Archivmeldung vom 08.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mutter und Kind der Buschleute. Bild: A. Bagge/Survival
Mutter und Kind der Buschleute. Bild: A. Bagge/Survival

In dem aktuellen Bericht des US-Außenministeriums zum Stand der Menschenrechte in Botswana wird die botswanische Regierung für ihre „weiterhin einseitige Interpretation“ des Urteils des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2006 kritisiert. Damals wurde Botswanas Gana und Gwi Buschleuten das Recht zugesprochen, auf ihr angestammtes Land zurückzukehren.

Dem Bericht zufolge ist es der Mehrheit der indigenen Buschleute jedoch „untersagt in ihre Heimat [im Central Kalahari Game Reserve] zurückzukehren oder in dem Gebiet zu jagen“. Weiter gibt der Bericht an, dass viele noch nicht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, da „aufgrund des Wassermangels [das Reservat] nahezu unbewohnbar ist“.

Trotz des Gerichtsurteils hat die Regierung den Buschleuten den Zugang zu jenen Wasserlöchern verwehrt, welche sie vor ihrer verfassungswidrigen Vertreibung für die Wasserversorgung nutzten. Ohne diesen Zugang mangelt es ihnen an Trinkwasser und erschwert ihnen erheblich das Überleben in dem Reservat. Während die Regierung der indigenen Bevölkerung den Zugang zu Wasser verweigert, werden neue Wasserlöcher für Wildtiere gebohrt und dem Touristikunternehmen Wilderness Safaris genehmigt, in dem Reservat eine Safari-Lodge mit Swimmingpool zu eröffnen.

Der Bericht des US-amerikanischen Außenministeriums folgt nur wenige Wochen nachdem der UN-Sonderbeauftragte für Indigene Völker, Professor James Anaya, die Regierung Botswanas für ihren Umgang mit der indigenen Bevölkerung scharf kritisierte. Anaya kommt zu dem Schluss, dass die Regierung „ihrer Pflicht gegenüber den in dem Reservat lebenden Buschleuten nicht nachkommt“ und dass „das Verhalten der Regierung mit dem Gerichtsurteil von 2006 und internationalen Menschenrechten unvereinbar ist“.

Durch seinen Botswana-Besuch im letzten Jahr kam Anaya zu der Überzeugung, dass die indigene Bevölkerung, die in das Reservat zurückgekehrt ist „aufgrund des Wassermangels unzumutbare und lebensbedrohliche Umstände vorfindet.“ Er rief die Regierung dazu auf, die Reaktivierung der Wasserlöcher als „höchste Priorität anzusehen.“

Die EU ist ein wichtiger Geldgeber Botswanas und die irischen EU-Parlamentarier Brian Crowley und Proinsias De Rossa brachten kürzlich die Diskriminierung der Buschleute im Europäischen Parlament zur Sprache.

Die Buschleute haben nun rechtliche Schritte gegen die Regierung eingeleitet, um Zugang zu den Wasserlöchern zu erhalten. Die Anhörung ist für den 9. Juni 2010 angesetzt.

Survivals Direktor Stephen Corry sagte heute: „Dies ist das zweite Mal in zwei Monaten, dass die botswanische Regierung bloßgestellt wird. Wie kann sie behaupten ein „strahlendes“ Beispiel für Demokratie zu sein, wenn sie weiterhin die indigene Bevölkerung des Landes bedroht?“

Quelle: Survival Deutschland

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