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Wollte Volk vor straffälligen Asylanten schützen: Prozess gegen FPÖ-Politiker gestartet

Archivmeldung vom 03.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Hintergrund: reporter.co.at / WB / Eigenes Werk
Bild: Hintergrund: reporter.co.at / WB / Eigenes Werk

Die Corona-Diktatur hat kein Problem damit, rechtschaffenen Bürgern eine Reihe von Freiheiten zu entziehen. Noch viel weniger damit, die Polizei durch Einkaufszentren zu schicken, um die Einhaltung der schikanösen Verbote zu kontrollieren. Daher wirkt die Anklage gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl umso absurder. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "In dessen Asyl-Ressort ließ man renitente, teils straffällige Asylwerber von einem Security-Dienst beobachten. Nun macht man ihm den Prozess: Er habe diesen “ohne entsprechende Rechtsgrundlage die Freiheit entzogen”.

Straffällige Migranten in Drasenhofen

Bis heute kämpft unser Land mit den Nachwehen der letzten Krise. Denn Glücksritter und Kriminelle aus aller Herren Ländern nützten das allgemeine Chaos, um im Sog des Migranten-Ansturms ab 2015 unbemerkt nach Europa zu gelangen. Seit Türkis-Grün im Amt ist, wird auch kaum noch etwas unternommen, um straffällige Asylwerber abzuschieben. Im Gegenteil: Im Vorjahr explodierten die Asyl-Zahlen. Auch um das zu verschleiern, inszeniert man nun unter großem Medieninteresse einen Prozess gegen Waldhäusl. Die Vorwürfe gehen auf das Jahr 2018 zurück und betreffen ein Asylquartier in Drasenhofen im Weinviertel, nahe der tschechischen Grenze. Und bei den untergebrachten Personen handelte es sich wahrlich um keine Engel.

Denn 13 von 16 Bewohnern waren bereits rechtskräftig wegen Gewalt-, Drogen- bzw. Sex- Delikten verurteilt. Als zuständiger Landesrat stand Waldhäusl vor dem Problem, diese unterzubringen, als andere Betreiber sie in ihren Asylheimen aufgrund ihrer Auffälligkeiten nicht mehr haben wollten. Denn Abschieben konnte man sie nicht, offiziell waren sie Jugendliche. Der Altersnachweis wiederum ist schwer, denn die Feststellung mittels Handwurzelröntgen ist verpönt. Das Argument: Ein solcher medizinischer Eingriff verstoße gegen die körperliche Unversehrtheit. Vor der jüngst beschlossenen Impfpflicht, die Menschen unter Strafandrohung zu einem weitaus weitreichenderen Eingriff nötigt, klingt die Begründung fast wie Hohn.

Waldhäusl wollte Bevölkerung schützen

Um die verhaltensauffälligen Migranten irgendwie in Zaum zu halten, wurde das Gelände umzäunt, ein Wachdienst eingestellt. Wie Waldhäusl schon im Vorjahr erklärte: “Es ging mir mit dem Probebetrieb der Unterkunft Drasenhofen um den Schutz der Bevölkerung, der Betreuer im Asylquartier und um den jener Migranten, die ihre Dankbarkeit für ihre Unterbringung in unserem Land durch Anpassung beweisen.” Doch für diverse Asyl-NGOs und ihre Freunde im Medienbetrieb zählt das alles nichts. Sie stellen die Unterkunft so dar, als habe es sich um ein Gefängnis gehandelt, faselten von “Stacheldraht”.

Die Behauptung wurde so lange wiederholt, bis auch die Justiz einen Prozess anzettelte, um die Vorwürfe gegen Waldhäusl und eine Ex-Landesbeamtin zu klären. Die Anklage lautet auf Amtsmissbrauch. Den Vorwurf, die Migranten hätten die Unterkunft nur mit Geleit verlassen dürfen und keinen Kontakt haben dürfen, weist Waldhäusl von sich. Das stimme “in keiner Weise”. Und auch die Dame beklagte in ihrer Befragung, dass sie zum Feindbild der NGOs geworden sei. Alle Anschuldigungen seien falsch: “Mich treffen diese Vorwürfe extrem”, führt die Frau nach der Hetzjagd auch gegen ihre Person aus.

Mit Drasenhofen-Konzept “würde Leonie vielleicht noch leben”

Die Beamtin will offenbar, dass der Horror-Trip für sie ein Ende hat. Unter all der Belastung behauptet sie, Stacheldraht sei erwünscht gewesen. Dennoch sei es eine “normale Einrichtung für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge” gewesen. Waldhäusl beteuert, dass es keine derartige Anordnung gegeben habe. Er deponiere politische Wünsche und Vorgaben, erteile aber sicherlich keine “Weisungen”. Einen Stacheldraht gab es sowieso nie: Was dramatisiert wurde, war in Wirklichkeit ein mobiler Bauzaun, wie Waldhäusl auch am Mittwoch in einem ORF-Interview erneut bestätigte.

Am Konzept an sich würde er nichts ändern, allerdings die verantwortlichen Juristen die einzelnen Bereich genau anschauen lassen. Denn: “Wir haben weiterhin Gewalt, Vergewaltigungen und wir haben leider auch Morde.” Er ist sich auch sicher: “Hätte es ein Konzept wie Drasenhofen gegeben, würde Leonie vielleicht noch leben”. 13 von 16 der einstigen Drasenhofen-“Jugendlichen” kamen aus Afghanistan, zwei aus dem Irak, einer aus Ghana. Alle sind junge Männer. Einige von ihnen sind in Haft – andere sogar untergetaucht. Nur zwei der Betroffenen sind noch völlig unbescholten…

Am heutigen zweiten Prozesstag fiel noch kein Urteil. Es sind mehrere weitere Prozesstage geplant, der nächste findet am 24. Februar statt."

Quelle: Wochenblick

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