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Wirtschaft drängt auf Lockerung der EU-Lieferketten-Richtlinie

Freigeschaltet am 23.06.2025 um 07:30 durch Sanjo Babić
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)
EUDSSR: Der Unterschied zwischen der UDSSR und der Europäischen Union (Symbolbild)

Bild: Mus Lim (Talk | contribs) /COO / Eigenes Werk

Die deutsche Wirtschaft macht weiteren Druck zur Lockerung der EU-Lieferketten-Richtlinie. Die Pflicht für Unternehmen zur Überwachung ihrer Lieferanten sollten nur für direkte Zulieferer außerhalb der EU gelten, heißt es in einer Erklärung von neun Spitzenverbänden, über die das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum "im gemeinsamen Binnenmarkt mit seinen hohen Standards neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden sollten". Die Beschränkung auf Lieferanten aus Drittländern könne auch verhindern, dass der bürokratische Aufwand auf kleine und mittlere Unternehmen in der EU durchschlägt.

"Die Wirtschaft erwartet pragmatische Gesetze, die mit verhältnismäßigem Aufwand rechtssicher zu erfüllen sind", schreiben die Verbände. Diese Anforderung müsse die Europäische Union nun endlich erfüllen.

"Sollte die Richtlinie nicht in Gänze wegfallen, braucht es jedenfalls eine dringende Vereinfachung der Sorgfaltspflichten", schreiben die Wirtschaftsverbände. Neben der Lieferkettenrichtlinie sprechen sie dabei auch die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit (CSRD), die Regelungen zu CO2-Grenzausgleichszahlungen (CBAM) und Vorschriften gegen die Entwaldung (EUDR) an.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse "auf einen klar verständlichen, rechtssicher und mit verhältnismäßigem Aufwand zu bewältigenden Kern" reduziert werden. Für alle Richtlinien solle es einen gemeinsamen Schwellenwert für die Unternehmensgröße geben, ab der sie gelten. Die Verbände schlagen die Anhebung auf mindestens 3.000 Beschäftigte neben einem Mindestjahresumsatz von 450 Millionen Euro vor.

Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, bei ihren Lieferanten die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie Menschenrechten zu überprüfen. Sie ist bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Die EU-Kommission selbst hat Vorschläge gemacht, wie die Richtlinie verschlankt werden kann, um Bürokratie, Kosten und Risiken für Unternehmen zu verringern. Die Gespräche darüber gehen in Brüssel in dieser Woche in die entscheidende Phase.

Hinter der Initiative stehen der Bundesarbeitgeberverband Chemie, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft, Der Mittelstandsverbund, Gesamtmetall, die Stiftung Familienunternehmen und Politik, der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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