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Hält das ausverhandelte Arbeitsübereinkommen in Niederösterreich?

Archivmeldung vom 21.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Auf1-Logo Ailura / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 AT Gregor Tatschl / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0 Rathaus: Pixabay, zugeschnitten; Montage: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Auf1-Logo Ailura / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 AT Gregor Tatschl / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0 Rathaus: Pixabay, zugeschnitten; Montage: AUF1 / Eigenes Werk

Die meisten Politiker und Vertreter der Systemmedien reden zwar über den zwischen der niederösterreichischen ÖVP und FPÖ ausgehandelten Koalitionspakt, aber die wenigsten kennen ihn. Unter dem Titel „Arbeitsübereinkommen – Niederösterreich weiterbringen“ vereinbarten beide Parteien in 20 Punkten das, was sie in der kommenden Legislaturperiode umsetzen wollen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Wie wichtig das Thema Corona im Koalitionspakt ist, zeigt der Umstand, dass bis auf dieses die Punkte chronologisch aufgeführt werden. So folgt der Präambel sofort das Kapitel „Corona“. Darin erklärt man, dass sämtliche Corona-Zwangsmaßnahmen im Land aufgehoben und durch diese beeinträchtigte Personen entschädigt werden. Voraussetzung ist aber, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung im Nachhinein aufgehoben hat.

Wiedergutmachung bei Corona

Wer als Arbeitnehmer oder Bewerber für eine Arbeitsstelle wegen seines Corona-Impfstatus benachteiligt wurde, muss den alten Arbeitsplatz wieder bzw. eine neue Chance bekommen. Kernpunkt ist die Schaffung eines mit 30 Millionen Euro dotierten Fonds, aus dem alle Zahlungen an Corona-Geschädigte fließen sollen. Man darf also gespannt sein, wie die ÖVP versuchen wird, das Kapitel „Corona“ aufzuweichen. Im 10. und letzten Punkt einigte man sich auf die Einsetzung einer Evaluierungskommission. Dort heißt es: „Das Land Niederösterreich richtet unabhängig vom Fonds gemäß Punkt 1 eine unabhängige, unbefangene und weisungsfreie Evaluierungskommission ein, die sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie wie zum Beispiel Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen auseinandersetzen und diese aufarbeiten wird. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein.“ 

GECKO vor Auflösung

Diese Formulierung bedeutet, dass aus den gewonnenen Ergebnissen aber keine Pflichten zum Handeln entstehen. Doch auch wenn es hier nur um Symbolpolitik geht, ist die Entsendung authentischer Vertreter in diese Kommission eine Voraussetzung für deren Glaubwürdigkeit. Eine Folge des ÖVP/FPÖ-Paktes in Niederösterreich ist offensichtlich auch die vorzeitige Auflösung der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordinations-Kommission, kurz GECKO. Und zwar zum 31. März. Nachdem nämlich bekannt geworden war, dass die schwarz-blaue Koalition in Niederösterreich sämtliche Werbemaßnahmen für die Corona-Impfung einstellen und Corona-Strafen zurückzahlen werde, war Feuer am Dach. Einige GECKO-Mitglieder kündigten daraufhin ihren Austritt aus der Kommission an, worauf man offenbar deren Abwicklung beschleunigen musste."

Quelle: AUF1.info

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