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Zwei ehemalige deutsche Vier-Sterne-Generäle arbeiten als gut dotierte Aufsichtsräte in der Rüstungsindustie

Archivmeldung vom 04.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Verteidigungsministerium prüft, ob zwei ranghohe Ex-Generäle der Bundeswehr nach ihrer Pensionierung gegen das Soldatengesetz verstoßen haben. Wie das Hamburger Magazin stern berichtet, richtet sich die Prüfung gegen die ehemaligen Vier-Sterne-Generäle Klaus Naumann und Klaus Reinhardt.

Nach ihrer Karriere in der Bundeswehr arbeiten beide heute als gut dotierte Aufsichtsräte für die Rüstungsindustrie. Naumann für die französische Firma "Thales" und den deutschen Militärausrüster "Odenwaldwerke Rittersbach AG" (OWR), Reinhardt unter anderem ebenfalls für die "OWR", die sich zur Zeit um einen 100-Millionen-Euro-Auftrag der Bundeswehr bemüht. Ex-Verteidigungsminister Peter Struck sprach in diesem Zusammenhang von "unanständigem" Verhalten, eine Äußerung, die von Naumann als "absurde Bewertung" zurückgewiesen wird.

Das Soldatengesetz bestimmt, dass Berufssoldaten mindestens fünf Jahre warten müssen, ehe sie nach ihrer Pensionierung eine Tätigkeit aufnehmen, die mit ihrer Arbeit in der Bundeswehr in Zusammenhang stehen könnte. Die beiden Ex-Generäle haben diese Frist offenbar nicht eingehalten. Das Verteidigungsministerium erklärte gegenüber dem Magazin: "Das zuständige Referat hat die Prüfung der Anschlusstätigkeiten eingeleitet."

Quelle: Pressemitteilung stern, G+J

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