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ESM-Entscheidung: Deutschland haftet weiter für südeuropäische Schulden

Archivmeldung vom 13.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), so wie er gedacht war, ist zumindest bis auf Weiteres verfassungsgemäß. „Damit bietet sich jetzt keine Chance mehr für die Politik aus dem Schulden-Strudel auszusteigen“, sagt Finanzexperte Prof. Dr. Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim. Alles werde weitergehen wie bisher.

„Die Entscheidung überrascht mich eigentlich nicht“, sagt Prof. Dr. Burghof, Leiter des Fachgebiets Bankenwirtschaft und Finanzdienstleistung der Universität Hohenheim. „Der Druck auf die Verfassungsrichter war enorm. Dennoch halte ich sie aus ökonomischer Sicht für falsch.“

Begrenzung auf 190 Milliarden Euro stimmt bedenklich

Die Begrenzung der deutschen Beteilung am ESM auf 190 Milliarden Euro sieht Prof. Dr. Burghof gleichzeitig positiv und negativ: „Für den deutschen Steuerzahler ist jede Begrenzung erfreulich. Die Tatsache aber, dass es notwendig war hier eine Begrenzung festzulegen, deutet darauf hin, dass Vereinbarungen getroffen werden sollten, die zuvor nicht bekannt waren.“

Der deutsche Steuerzahler haftet weiter mit

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Finanzexperte eine Chance für Deutschland gesehen: „Wir hätten damit die Haftung für die Schulden der südeuropäischen Staaten zumindest begrenzen können“, so Prof. Dr. Burghof. Damit wäre die Kreditwürdigkeit Deutschlands gestiegen und hätte sich auf hohem Niveau wieder festigen können. „Diese Chance ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch.“

Stattdessen wird es nun weiter gehen wie bisher, meint der Hohenheimer Wissenschaftler: „Mit dem ESM kann nun weiter Kapital in die Staatshaushalte unserer südeuropäischen Nachbarn gepumpt werden. Damit vergemeinschaften sich die Schulden – und der deutsche Steuerzahler haftet mit.“

Druck auf die Politik zu groß

Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anders entschieden hätte: „Die europäischen Politiker hätten wohl einen Weg gefunden andere Mechanismen als den ESM einzusetzen“, so Prof. Dr. Burghof. Dabei spielt die Europäische Zentralbank eine zentrale Rolle, die sich dazu bereit erklärt hat unbegrenzt Anleihen zu kaufen, um die südeuropäischen Staaten zu stützen. Und sie kennt noch einige andere Wege, um dem Süden weitere Mittel zukommen zu lassen.

„All diese Mechanismen belasten die mittel- und nordeuropäischen Staaten weiter mit den Schulden Südeuropas, was die Machtverhältnisse in der EU widerspiegelt“, so Prof. Dr. Burghof. „Jetzt übernimmt diese Aufgabe eben der ESM.“ Ziel sei es die Märkte zu beruhigen und das System am Laufen zu halten. „Das geht jetzt so weiter bis der ESM aufgebraucht ist. Was dann passiert ist die große Frage. Denn eine Erweiterung ist innenpolitisch kaum noch durchzusetzen.“

Quelle: Universität Hohenheim (idw)

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