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Röttgen: Ungarns Notstandsgesetz mit Selbstverständnis von EU unvereinbar

Archivmeldung vom 09.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Norbert Röttgen (2019)
Norbert Röttgen (2019)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), hat die Notstandsgesetzgebung in Ungarn kritisiert.

"Mit der Ausschaltung der Opposition, der fehlenden Befristung des Notstandes und der Aufhebung der Gewaltenteilung stellt das ungarische Notstandsgesetz eine Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien dar. Diese Aushöhlung kann nicht mit der Pandemiebekämpfung gerechtfertigt werden und ist mit dem Selbstverständnis der EU, der EVP und der CDU unvereinbar", sagte Röttgen den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Er schließt sich Forderungen aus der Europäischen Volkspartei (EVP) nach schnellen Konsequenzen für die Fidesz-Partei aber nicht an. EVP-Präsident Donald Tusk habe bereits angekündigt, "dass nach der Krise über die Mitgliedschaft der bereits suspendierten Fidesz-Partei in der EVP entschieden werden muss", so der CDU-Politiker weiter. Die Europäische Kommission sollte daher "jetzt ein Verfahren einleiten mit dem Ziel, auf die Rücknahme dieser Gesetze einzuwirken". Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident und Fidesz-Chef Viktor Orbán hatte wegen der Coronakrise Gesetze erlassen, die das Parlament entmachten. In den Jahren zuvor war Orbán bereits wegen Einschränkungen von Pressefreiheit, Justiz und Wissenschaft in die Kritik geraten. Zuletzt hatten 13 Mitgliedsparteien der EVP gefordert, die Fidesz aus der EVP-Fraktion im Europaparlament auszuschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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