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Stopp des Ceta-Volksbegehrens in Bayern: FREIE WÄHLER fordern Mehrheitsmeinung der Bürger zu respektieren

Archivmeldung vom 15.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0

Kein Volksbegehren gegen Ceta. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Initiatoren einer Bürgerbefragung gegen das umstrittene Freihandelsabkommen heute gestoppt. Enttäuscht reagieren die FREIEN WÄHLER, die bereits vor der Initiative für ein Volksbegehren bayernweit mehr als 25.000 Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt hatten.

Prof. Dr. Michael Piazolo, Verfassungsrechtler und Abgeordneter der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, erklärte, er bedauere, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren gegen Ceta für unzulässig erklärte. "Wir werden jetzt das letzte Register ziehen und einen mit dem Volksbegehren wortgleichen Gesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung stellen. Dann sind die CSU und der Ministerpräsident gefordert, die Mehrheitsmeinung der Bürger zu respektieren und die von Seehofer immer wieder angekündigte 'Koalition mit dem Volk' tatsächlich einzugehen."

Die FREIEN WÄHLER setzen sich laut Piazolo außerdem dafür ein, bei solch wichtigen Fragen die Meinung der Bevölkerung durch eine endlich verfassungskonforme Volksbefragung einzuholen und sich politisch danach zu richten.

Fraktionschef Hubert Aiwanger kündigte an, die FREIEN WÄHLER würden weiterkämpfen für mehr direkte Demokratie. "Denn an den großen Gefahren des Freihandelsabkommens für Bürger und Kommunen hat sich durch das Urteil nichts geändert. Beispielsweise ist die Freiheit der Gemeinden betroffen, qualitativ hochwertige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen. Weder ist die Abwasserwirtschaft geschützt, noch sind es die Verbraucherschutzrechte. Ceta bedeutet außerdem die Vereinbarung von Schiedsverfahren für Investor-Staat-Streitigkeiten im Verhältnis zu Kanada - das kann nicht im Interesse der bayerischen Bürgerinnen und Bürger sein."

Quelle: Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (ots)

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