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EuGH: EU-Länder müssen Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichten

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag hervor.

Arbeitgeber müssen demnach verpflichten werden, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne. Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen, hieß es weiter. Dabei müsse gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden.

Konkret ging es in dem Prozess um einen Streit zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien.

Berg: „Systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen“

Zum EuGH-Urteil zur verpflichtenden Dokumentation von Arbeitszeiten erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt. In Deutschland existiert der klassische Acht-Stunden-Tag oft nur noch auf Papier. Viele Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten und fordern das aktiv ein. Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein: Wer so arbeitet, entspricht vielleicht einem modernen Familienmodell, aber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz, wonach zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von elf Stunden liegen muss. Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen. Das EuGH-Urteil macht deutlich, dass unser Arbeitsrecht zwingend modernisiert und in das digitale Zeitalter überführt werden muss. Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden.“

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Bitkom

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