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EuGH stuft ungarische Transitzone für Flüchtlinge als "Haft" ein

Archivmeldung vom 14.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof Luxemburg (EuGH)
Europäischer Gerichtshof Luxemburg (EuGH)

Bild: Impfkritik.de / kamasigns fotalia.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern beziehungsweise Drittstaatsangehörigen in der Transitzone Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze als "Haft" eingestuft. Das geht aus einem Urteil der Luxemburger Richter vom Donnerstag hervor.

Ergebe die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen "Haft", dass die betreffenden Personen ohne gültigen Grund festgehalten werden, müsse das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen, hieß es.

Die Bedingungen, wie sie in der Transitzone Röszke vorherrschten, seien einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen, insbesondere, weil die betreffenden Personen die Transitzone aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen könnten, so der EuGH. Sie könnten die Transitzone insbesondere nicht in Richtung Serbien verlassen, weil dies von den serbischen Behörden als rechtswidrig angesehen würde und sie deshalb mit Sanktionen rechnen müssten und weil sie dadurch jeglicher Aussicht auf Anerkennung als Flüchtling in Ungarn verlieren könnten. Konkret ging es in dem Verfahren um die Fälle mehrerer afghanischer bzw. iranischer Staatsangehöriger, die über Serbien nach Ungarn eingereist waren und an der serbisch-ungarischen Grenze in der Transitzone Röszke Asyl beantragt h atten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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