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EU-Parlament gegen Einschränkung der Panoramafreiheit

Archivmeldung vom 09.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das EU-Parlament hat sich mit großer Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts ausgesprochen und damit die sogenannte Panoramafreiheit bestätigt, also das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken ohne vorherige Genehmigung.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte eine EU-weite Einschränkung angestrebt und damit eine Protestwelle bei Berufsfotografen und in den sozialen Netzwerken ausgelöst.

Der Plan sah vor, dass man für die kommerzielle Nutzung von Fotos jener Kunstwerke und Gebäude, bei denen der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, künftig eine Genehmigung einholen muss.

Bislang ist die Panoramafreiheit in EU-Ländern unterschiedlich geregelt: Während man in Deutschland von der Straße aus Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden kann, gibt es unter anderem in Italien und Frankreich keine grundsätzliche Panoramafreiheit.

Wichtige Impulse für anstehende EU-Gesetzgebung

Das Europäische Parlament hat heute den Bericht zur Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie angenommen. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling: "Die heute vom Europaparlament angenommene Entschließung gibt wegweisende Impulse für die EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Sie ist der erste Schritt, das Urheberrecht auf europäischer Ebene für das digitale Zeitalter fit zu machen. In wichtigen Punkten wie dem Geoblocking und der Panoramafreiheit hat das Europaparlament heute entschieden.

Die Panoramafreiheit bleibt erhalten. Es ist gut, dass auch der zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger dies heute bestätigt hat. Wir bestärken Kommissar Oettinger in seiner Einschätzung, dass die Diskussion um die Panoramafreiheit einem Missverständnis im Rechtsausschuss des Europaparlaments zugrunde lag.

Die Forderung des Europaparlaments, eine bessere Portabilität legaler Inhalte innerhalb der EU zu ermöglichen, unterstützen wir. Gleichzeitig stimmen wir mit der Meinung überein, dass Gebietslizenzen für Filmproduktionen wie für den Sportbereich eine große Bedeutung haben. Das Territorialitätsprinzip ist für die vielfältige Kulturlandschaft der Europäischen Union unerlässlich.

Deutlich kam in der Parlamentsdebatte zum Ausdruck, dass am Ende ein vernünftiger Ausgleich zwischen allen berechtigten Interessen von Rechteinhabern, Urhebern, Verwertern und Verbrauchern gegeben sein muss. Das ist nun der Maßstab für die anstehenden Gesetzesinitiativen der Kommission."

Hintergrund

Die Entschließung des Europaparlaments ist nicht bindend, gibt der Kommission jedoch Empfehlungen für die Vorlage einer neuen EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Die Kommission plant, ihre Vorschläge zum Jahresende vorzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / CDU/CSU-Bundestagsfraktion (ots)

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