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EU-Zwangsarbeitsverordnung: Menschenrechtsinstitut begrüßt EU-weites Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Freigeschaltet am 23.04.2024 um 14:52 durch Sanjo Babić
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das heute vom EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit beschlossene Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt.

"Die EU-Zwangsarbeitsverordnung ist ein entscheidender Schritt bei der Eindämmung von Zwangsarbeit. Sie wird dafür sorgen, dass die Europäische Union kein Absatzmarkt für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte ist", erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Unternehmen könnten jetzt keine Wettbewerbsvorteile mehr durch den Einsatz von Zwangsarbeit erlangen.

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) befinden sich weltweit fast 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Die von ihnen hergestellten Produkte landen durch globale Lieferketten auch auf dem europäischen Markt. Die Verordnung verbietet alle Produkte, bei denen in der Gewinnung, Ernte, Erzeugung oder Herstellung Zwangsarbeit eingesetzt wurde, unabhängig davon, ob die Zwangsarbeit innerhalb oder außerhalb der EU stattfand.

Nach Ansicht des Instituts wären zusätzlich stärkere Regelungen zur Wiedergutmachung wünschenswert gewesen. "Ein Produktverbot ohne starke Wiedergutmachungsregelungen birgt die Gefahr, dass sich Unternehmen von problematischen Geschäftspartnern lösen, ohne dass sich die Situation für die von Zwangsarbeit betroffenen Menschen verbessert", so Windfuhr. Wiedergutmachung kann zum Beispiel in der Rückgabe von zurückbehaltenen Ausweisdokumenten und Löhnen, der Befreiung aus Schuldknechtschaft und der Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen bestehen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)


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