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Französisches Völkermordgesetz vorerst gestoppt

Archivmeldung vom 31.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge der Französischen Republik
Flagge der Französischen Republik

Das umstrittene französische Völkermordgesetz ist vorerst ausgesetzt. Mehr als 140 Abgeordnete des Parlaments in Frankreich haben am Dienstag eine Überprüfung des Entwurfs durch den Verfassungsrat beantragt. Der Antrag wird zudem von 77 Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung unterstützt.

Der Verfassungsrat hat nun einen Monat Zeit für die Überprüfung. Falls die französische Regierung einen entsprechenden Antrag stellt, könnte auch innerhalb der nächsten acht Tagen eine Bewertung durch den Rat erfolgen. Das Völkermordgesetz war erst vor reichlich einer Woche endgültig verabschiedet worden. Es sieht in Frankreich ein Verbot der Leugnung von Genoziden vor, wobei Verstöße mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro geahndet werden können.

Die Verabschiedung war vor allem von der Türkei scharf kritisiert worden und hatte zu einer diplomatischen Krise zwischen beiden Ländern geführt. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan sprach von einem "Massaker an der Meinungsfreiheit". Der türkische Widerstand erklärt sich aus der Haltung des Landes zum massenhaften Mord an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917. Die Türkei weist den Vorwurf des Genozids zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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