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Generalbundesanwalt kann keine Zulieferer für Syriens Chemiewaffenprogramm finden

Archivmeldung vom 10.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu Jahresbeginn hatte die Internationale Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Deutschland eine Liste über 50 Lieferungen deutscher Firmen übergeben, die zwischen 1982 bis 1993 möglicherweise Zulieferer für das syrische Chemiewaffenprogramm waren. Die Bundesregierung beauftrage den Generalbundesanwalt mit den Ermittlungen.

Auf Nachfrage der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe) bestätigte die oberste Ermittlungsbehörde, dass man noch immer "mit dem Sachverhalt befasst" sei. Bisher hätten sich aber "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten ergeben, die der Zuständigkeit der Bundesjustiz unterfallen könnten. Die Prüfung des Vorgangs dauert allerdings noch an.« Der ehemalige UN-Waffeninspekteur und jetztige Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Jan van Aken, der bereits Ende März Strafanzeige gegen Unbekannt wegen "Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bzw. Mord" gestellt hatte, verlangt gegenüber "nd", dass endlich ernsthaft "gegen die deutschen Exporteure des Todes" ermittelt wird. Zudem müsse die Bundesregierung "endlich ihre Exportpraxis ändern und gefährliche Dual-Use-Gütern nicht länger an Staaten liefern, die der Chemiewaffenkonvention noch immer nicht beigetreten sind".

Quelle: neues deutschland (ots)

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