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Strafverfahren nach TV-Duell von Macron und Le Pen eingeleitet

Archivmeldung vom 05.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren auf Grund einer Beschwerde des französischen Präsidentschaftskandidaten Emmanuel Macron eingeleitet, die er nach dem TV-Duell mit seiner Gegnerin Marine Le Pen eingereicht hat, schreibt Le Figaro am Donnerstag.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Macron hat eine Verleumdungsklage gegen nicht näher bezeichnete Personen eingereicht. Die verbreiteten Informationen über sein angebliches Offshore-Konto auf den Bahamas seien eine Lüge, hieß es.

Am 3. Mai hat die Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen beim TV-Duell mit Macron gesagt, sie hoffe, dass er kein Offshore-Konto auf den Bahamas habe.

Wenige Stunden vor der Debatte und während der Sendung waren via Twitter Mitteilungen über dokumentierte Nachweise auf Englisch verbreitet worden, dass Macron angeblich Steuern hinterziehe.

Macron selbst sagte am Donnerstag, dass er kein solches Konto habe. Seinen Angaben nach hat Le Pen dieses Thema aufgegriffen und bei der TV-Debatte auf die offizielle politische Ebene gebracht. Ihr werde nun ihre „Internet-Armee“ folgen.

Laut Le Pen hat sie ihren Gegner nicht verleumdet und keine Andeutungen gemacht. Sie habe nur eine Frage gestellt.

Der Vizepräsident des Front National, Louis Aliot, hat laut Medien in Radio „Europa 1“ mitgeteilt, dass es zwei amerikanische Internet-Seiten gebe, die über Macrons angebliche Steuerhinterziehung berichten würden. Die Partei überprüfe nun diese Informationen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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