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Karlsruhe weist Klagen gegen OMT-Programm der EZB ab

Archivmeldung vom 21.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") der Europäischen Zentralbank (EZB), das vorsieht, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, unter Auflagen gebilligt: Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluss wies das Gericht am Dienstag ab.

Das Unterlassen von Bundesregierung und Bundestag in Ansehung des Grundsatzbeschlusses der EZB vom 6. September 2012 über das OMT-Programm geeignete Maßnahmen zu dessen Aufhebung oder Begrenzung zu ergreifen, verstoße nicht gegen das Recht, wenn die vom Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 formulierten, die Reichweite des OMT-Programms begrenzenden Maßgaben eingehalten werden, hieß es zur Begründung des Urteils. Unter diesen Voraussetzungen beeinträchtige das OMT-Programm gegenwärtig auch nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages.

Die Deutsche Bundesbank darf sich am OMT-Programm unter anderem nur dann beteiligen, wenn die Ankäufe nicht angekündigt werden, das Volumen der Ankäufe im Voraus begrenzt ist, die Ankäufe begrenzt oder eingestellt werden und erworbene Schuldtitel wieder dem Markt zugeführt werden, wenn eine Fortsetzung der Intervention nicht erforderlich ist und nur Schuldtitel von Mitgliedstaaten erworben werden, die einen ihre Finanzierung ermöglichenden Zugang zum Anleihemarkt haben. Bundesregierung und Bundestag müssen dabei beobachten, dass diese Grenzen nicht verlassen werden.

Das OMT-Programm ist noch nie zum Einsatz gekommen, nach Ansicht von Experten hatte allein die Ankündigung die Märkte beruhigt.

Wirtschaftsweiser Feld lobt Karlsruher EZB-Urteil als "äußerst klug"

Der Wirtschaftsweise Lars Feld hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EZB-Krisenpolitik gelobt: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine äußerst kluge Entscheidung getroffen, weil es die Europäische Union vor einer institutionellen Krise bewahrt und zugleich Grenzen für das Handeln europäischer Institutionen, in diesem Fall der EZB, aufzeigt", sagte Feld der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Allerdings werde das Urteil "kaum zu mehr Vertrauen der Bundesbürger in die EZB-Politik führen, obwohl es den umstrittensten Teil der Krisenpolitik der EZB, nämlich das OMT-Programm nicht als verfassungswidrig einstuft", sagte Feld. "Die EZB hätte daher ruhig mehr Vertrauen verdient", meinte Feld. Auf das laufende Kaufprogramm (QE) habe das Urteil keinen Einfluss. "Das QE-Programm ist von vornherein so ausgestaltet, dass es den bereits im Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014 enthaltenen Anforderungen genügt", sagte das Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR).

Ohoven: Karlsruher OMT-Urteil ist falsches Signal für Euro-Krisenländer

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven: "Die Entscheidung der Karlsruher Richter über das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) ist ein Freibrief für Schuldenmacher in Europa. Damit sendet das höchste deutsche Gericht ein falsches Signal an die Euro-Krisenländer aus. Statt notwendiger Reformen können sie ihren Marsch in die Verschuldung fortsetzen. Die EZB hat ihr Mandat klar überschritten. Es ist ordnungspolitisch nicht vertretbar, das Konkursrisiko der Euro-Krisenländer auf die Steuerzahler der soliden Partner in der Euro-Zone abzuwälzen. Der Mittelstand bleibt dabei, dass die EZB nicht eigenmächtig solche Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen darf.

Dazu kommen die fatalen Folgen der Niedrigstzinspolitik der EZB. Sie treibt massenhaft deutsche Sparer in die Altersarmut. Die politisch unkontrollierte und demokratisch nicht legitimierte Umverteilung von Nord nach Süd und von Gläubigern zu Schuldnern zerstört letztlich den Zusammenhalt in Europa."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / BVMW (ots)

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