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Einspruch: FPÖ-Chef Kickl wehrt sich erfolgreich gegen Corona-Anzeige

Archivmeldung vom 21.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Herbert Kickl und Demo Alois Endl/Komposition WB / Eigenes Werk
Bild: Herbert Kickl und Demo Alois Endl/Komposition WB / Eigenes Werk

Standhaftigkeit zahlt sich aus: Das beweist einmal mehr FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Seit weit mehr als einem Jahr ist Kickl auf Demonstrationen und kämpft Seite an Seite mit den Bürgern für die Freiheit. Da hagelte es auch Anzeigen für den FPÖ-Chef. Wie Wochenblick berichtete, wurde Kickl ja durch den Immunitätsausschuss zur Verfolgung ausgeliefert.

Weiter berichtet das Magazin: "Gegen eine Verwaltungsstrafe setzte er sich nun erfolgreich zur Wehr. Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren ein.

Der FPÖ-Chef ist bekannt dafür, dass er für die Grund-und Freiheitsrechte auf die Straße geht. Wie viele andere Teilnehmer auch, kassierte Herbert Kickl im Zuge einer Groß-Demo in Wien am 6. März 2021 eine Verwaltungsanzeige (Wochenblick berichtete über die Demo). Ihm wurde vorgeworfen, dass er auf der Demo, im Freien wohlgemerkt, keine FFP2-Maske getragen und den Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten habe. Gegen die Geldstrafe legte Kickl Beschwerde ein und bekam nun Recht. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren eingestellt.

Abstand vor polizeilicher Absperrung gar nicht möglich

In seiner Beschwerde habe Kickl vorgebracht, dass es ihm aufgrund der Begebenheiten zeitweise gar nicht möglich war, den Mindestabstand zu anderen Demo-Teilnehmern einzuhalten. Vor allem vor polizeilichen Absperrung wäre das nicht möglich gewesen. Die Maske habe der FPÖ-Obmann lediglich zum Trinken abgenommen. Das Verwaltungsgericht sei somit im Wesentlichen seinen Argumenten gefolgt. Diese seien im Verfahren auch durch Fotos und Videos belegt worden.

Polizist wusste genauen Tatort und Tatzeitpunkt nicht

Spannend ist aber auch, dass sich der anzeigende Polizist laut Medienberichten nicht mehr an den genauen Tatort und die genaue Tatzeit erinnern konnte. Damit begründete das Gericht auch die Aufhebung der Strafe. Beim FPÖ-Chef folgte nach der MEGA-Demo am 11. Dezember 2021 in Wien die nächste Forderung nach Aufhebung der politischen Immunität. Als bürgernaher Politiker ist Kickl dem Corona-Regime ganz offensichtlich ein Dorn im Auge. Wochenblick berichtete darüber:

Ohne Dauer-Maske auf Demo: Corona-Handlanger fordern Kickl-Auslieferung!

Gegen widersinnige Anzeigen wehren

Laut dem FPÖ-Anwalt seien nun aber alle Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen gegen Kickl erledigt. Das zeigt jedenfalls einmal mehr, wie wichtig es ist, sich gegen derartige widersinnige Anzeigen durch das Corona-Regime zur Wehr zu setzen. Es sollte auch anderen Menschen den Mut dazu geben.

Für Kickl geht der Kampf gegen den Corona-Wahnsinn weiter. Der FPÖ-Chef sieht sich mit dem Vorwurf der Arzneimittelwerbung konfrontiert – er habe für Ivermectin zur Corona-Behandlung geworben und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Der Magistrat der Stadt Wien nun den Nationalrat dazu aufgefordert, seine Immunität aufzuheben. Die nächste Auslieferung soll folgen. Lesen Sie hier mehr zu den völlig absurden Anschuldigungen des Corona-Regimes gegen Kickl:

Völlig absurd: Anzeige gegen Kickl wegen “Arzneimittel-Werbung” – Auslieferung verlangt

Quelle: Wochenblick

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