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Nein zu völkerrechtswidrigen Verhörmethoden

Archivmeldung vom 25.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich des US-amerikanischen Gesetzesvorhabens zur Behandlung mutmasslicher Terroristen erklärt der Sprecher für Menschenrechte und humanitaere Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Straesser:

Präsident George W. Bush hat für sein Land einen traurigen Sieg errungen: Es bleibt der CIA erlaubt, Gefangene in unterkühlten Zellen mit kaltem Wasser zu ueberschütten oder so lange mit Dauerstehen und Schlafentzug zu zermürben, bis sie schliesslich zu Aussagen bereit sind. Obwohl der Wahrheitsgehalt solcher unter Druck gemachten Aussagen zweifelhaft ist, können sie von den Anklägern verwendet werden und damit Unschuldige ins Unglück stürzen, denn alle Informationen - auch solche à la "Hörensagen" - gelten als juristisch verwertbar, nicht jedoch von der Verteidigung ueberprüfbar.

Der jetzt gefundene Kompromiss zwischen der Regierung und den drei der Gesetzesvorlage kritisch gegenüberstehenden republikanischen Senatoren sieht vor, dass eindeutige Folter und besonders schwere Verstösse gegen die Genfer Konvention künftig verboten sind. Von den Kritikern des Präsidenten wird dies als Erfolg gewertet. Zugleich aber soll dem Präsidenten erlaubt werden, in einer Exekutiv-Verordnung besonders harte Verhörmethoden persönlich zu genehmigen. Während der Armee in ihren neuen Richtlinien genau diese Methoden verboten werden, darf die CIA weiter im rechtsfreien Raum handeln, da der Präsident "persönliche Würde" für einen unpräzisen und damit dehnbaren Begriff hält. Wer jedoch stundenlang nass und unterkühlt in einer Zelle stehen muss, wird dies definitiv als Angriff auf seine persönliche Würde empfinden.

Bereits seit Jahren arbeiten sich Politiker und Juristen an der Definition von Folter ab. War vor dem 11. September 2001 ziemlich klar, was Folter ist und in welchen Ländern Folterknechte ihre grausame Arbeit verrichten, verwischen sich im Anti-Terror-Kampf zunehmend die inhaltlichen und geographischen Grenzen. Folter zur vermeintlichen Rettung von Leben ist jedoch der Anfang vom Ende des absoluten Folterverbots, auf das demokratische Staaten bislang so stolz waren und das anderen Ländern als Vorbild dienen sollte. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter Manfred Nowak sieht in dem amerikanischen Gesetzentwurf einen klaren Verstoss gegen eingegangene voelkerrechtliche Verpflichtungen.

Die Bundesregierung hat in diesen Tagen bei der Generalversammlung in New York ein eindeutiges Zeichen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe gesetzt und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention unterzeichnet. Das Zusatzprotokoll sieht nationale Präventionsmechanismen gegen Folter in allen Einrichtungen vor, in denen Menschen ihrer Freiheit beraubt sind. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich von Anbeginn intensiv für das Zusatzprotokoll eingesetzt. Nunmehr geht es darum, dass Bund und Länder die Kontrollmechanismen so ausgestalten, dass sie in der Lage sind, wirksam ihre Aufgaben zu erfüllen. Noch gibt es bei den Ländern inhaltliche und finanzielle Vorbehalte. Diese müssen bis zur Ratifizierung im nächsten Jahr überwunden werden.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion

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