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Bericht: Ermittlungsverfahren vor allem gegen russische Spione

Archivmeldung vom 18.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Die Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder ähnlicher Delikte betreffen in erster Linie russische Spione: Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Demnach gab es in den letzten zehn Jahren 123 solcher Ermittlungsverfahren.

27 richteten sich gegen russische Staatsangehörige, 22 gegen Iraner sowie jeweils 15 gegen Türken und Chinesen. Die USA liegen mit sieben Ermittlungsverfahren auf Platz sechs – knapp hinter Syrien mit acht Verfahren. Derzeit sind in Karlsruhe acht Ermittlungsverfahren gegen ausländische Spione anhängig, schreibt die Zeitung.

Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind seit 2007 ungeachtet dessen lediglich vier Agenten aus Syrien zu "personae non gratae" erklärt worden. Generell könnten gegen betroffene Mitarbeiter keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn sie diplomatische Immunität genössen, heißt es dem Bericht zufolge in der Antwort. Ansonsten seien aufenthaltsrechtliche Maßnahmen Ländersache; darüber führe der Bund keine Statistik.

Im Prinzip seien Ausweisungen durchsetzbar, wenn Spione zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden seien, so das Bundesinnenministerium. Überdies gebe es noch die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" zu den Zahlen: "Warum angesichts dieser mickrigen Ergebnisse Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz seit Jahren jeweils mit der Erhöhung ihrer Etats um zweistellige Millionenbeträge belohnt werden, bleibt völlig schleierhaft.

Selbstverständlich ist das Thema Spionage diplomatisch heikel. Gleichwohl kann sie natürlich nicht geduldet werden oder sogar in besonders eklatanten Fällen, die ausnahmsweise das Licht der Öffentlichkeit erreichen, folgenlos bleiben."

Korte nahm besonders Bezug auf die NSA-Affäre und die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT hierzulande und fügte vor diesem Hintergrund hinzu: "Wenn angesichts der öffentlich gewordenen Spionagefälle der Generalbundesanwalt gerade einmal in 15 Fällen gegen türkische und gegen US-amerikanische sogar nur in sieben Fällen ermittelt, dann hat entweder der Inlandsgeheimdienst, der ja angeblich für Spionageabwehr zuständig ist, seine Arbeit nicht gemacht, oder ihm kommen die Aktivitäten befreundeter Dienste auf deutschem Boden ganz gelegen. Von einer normal arbeitenden Spionageabwehr müsste man erwarten, dass sie genug Belege dafür liefert, damit die Ausweisung der an der Spionage Beteiligten nur eine Formsache ist."

Hintergrund

Defakto ist es so, dass die USA in Deutschland ganz legal Menschen, Politiker und Unternehmen ausspionieren dürfen. Jede Bundesregierung bis zur heutigen gab diesen dazu die Erlaubnis. Aktuell dürfen 25 USA Unternehmen in Deutschland legal spionieren, mit Lizenz der Bundesregierung. Da der Umstand seit sehr langer Zeit bekannt ist, dürfte ohne massivsten öffentlichen Druck sich an dieser Angelegenheit nichts mehr ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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