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Bundesfinanzministerium räumt neue Euro-Risiken ein

Archivmeldung vom 21.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der geplante Rettungsschirm für Nicht-Euroländer könnte neue Milliarden-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich ziehen: Das räumt das Bundesfinanzministerium in einer "Handelsblatt-Online" vorliegenden "umfassenden Bewertung" ein, die dem Haushaltsexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Willsch (CDU), zugeleitet wurde.

Hintergrund ist die Modifizierung des finanziellen Beistandspakts für EU-Länder, die nicht mit dem Euro zahlen. Das seit Jahren bestehende Kreditprogramm soll nach dem Muster des Euro-Rettungsschirms ESM weiterentwickelt werden.

In der Bewertung des Ministeriums heißt es zwar, dass "unmittelbar keine" Kosten anfallen würden, da gegenüber der geltenden Rechtslage das maximale Gesamtvolumen der Zahlungsbilanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro unverändert bliebe. Gleichwohl würde bei einem Zahlungsausfall des Empfängers eines Darlehens oder einer Kreditlinie der EU-Haushalt belastet. "Der Bundeshaushalt wäre daran gemäß seinem Finanzierungsanteil am EU-Haushalt (derzeit rund 20 Prozent) beteiligt", heißt es.

Auf Unwägbarkeiten des neuen Hilfsprogramms wies auch schon der Bundesrat hin, der in einem Beschluss zu dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Stellung genommen hat. So sei nach Auffassung der Länderkammer nicht auszuschließen, "dass es aufgrund unterschiedlicher Handhabungen innerhalb und außerhalb des Euroraumes im Rahmen einer Hilfevergabe zu Ungereimtheiten oder Verwerfungen kommen kann, für die möglichst zeitnah Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden sollten", heißt es in dem Beschluss.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle Euro-Staaten, also auch Deutschland, einem doppelten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Denn für die auf Basis der EU-Verordnung vergebenen Hilfen hafteten alle EU-Mitgliedstaaten, während dies für die im Rahmen des Schutzschirms vergebene Hilfen etwa aus der EFSF oder dem ESM nur für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone zutreffe. "Letztere unterliegen damit im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone einer Doppel-Haftung", konstatiert der Bundesrat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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